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Schulprogramm

Schulprogramm der Reginhard-Grundschule

(wurde auf der Schulkonferenz am 22.02.2026 beschlossen und laufend fortgeschrieben)

0. Unser Leitbild

1. Zu unserem Namen

2. Schulspezifische Rahmenbedingungen

  1. Schulhaus

  2. Sozialstruktur

  3. Zusammenarbeit innerhalb der Schule

  4. VHG und EFöB

  5. Kooperationspartner außerhalb der Schule

3. Schule vital

  1. Organisatorische Konsequenzen

  2. Schulhausgestaltung

  3. Schulgarten

  4. Sauberkeit/Hygiene

  5. Sprache

  6. Differenzierungs- und Fördermaßnahmen

4. Den Unterricht unterstützende Aktivitäten   

  1. Soziales Lernen

  2. Entwicklungspädagogische Förderung

  3. Konfliktlotsinnen und Konfliktlotsen

  4. PC-Kurse

  5. Stopp-Regel

  6. Neue Schulordnung

  7. Hausaufgaben- und Lernhilfe

  8. Talentförderung

  9. Sportliche Aktivitäten

  10. Leseanregungen und Leseband

  11. Schulspiel

  12. Diagnostische Verfahren

  13. Elternarbeit

  14. Übergänge

  15. Schulinterne Fortbildung

5. Regelmäßige Aktivitäten

  1. Künstlerische Aktivitäten

  2. Vorlesewettbewerb

  3. Tanz-AGs

6. Vorhaben

7. Anlagen

  1. Anhang EFöB-Konzept

  2. Anhang Sprachclub

  3. Anhang Entdecker-Club

  4. Anhang Bewegungs-Club

  5. Anhang GE-Gruppe

  6. Anhang Schulordnung

 

Personenbezeichnungen gelten im gesamten Schulprogramm für alle Geschlechter.

Unser Leitbild

Die Reginhard-Grundschule ist ein Ort des gemeinsamen Lernens und Lebens.
Unsere Schule ist geprägt von Vielfalt, Respekt, Wertschätzung und Verantwortung.

Wir fördern alle Kinder in ihrer individuellen Entwicklung und stärken ihre fachlichen, sozialen und persönlichen Kompetenzen. Unsere gemeinsame Sprache ist Deutsch. Gleichzeitig wertschätzen wir die Mehrsprachigkeit unserer Schülerinnen und Schüler als wichtige Ressource.

 

Wir respektieren die Vielfalt.

Wir gehen ohne Gewalt miteinander um.

Rechte und Pflichten gelten für alle.

Wir helfen uns gegenseitig.

Die Schule ist offen für viele Partner.

Unsere Schule wird immer schöner.

 

1. Zu unserem Namen

Der niedersächsische Bauer Reinhard/Reginhard gründete um das Jahr 1230 ein Dorf, welches damals Reinhards Dorf genannt wurde – plattdeutsch „Reneken-torp“ –, das spätere Reinickendorf. Reginhard ist ein alter germanischer Vorname und bedeutet „starker Rat“. Unserer Schule, die 1903 als 3. Gemeindeschule gebaut wurde, gab man später diesen Namen.

 

2. Schulspezifische Rahmenbedingungen

Die Reginhard-Grundschule liegt im östlichen Teil Reinickendorfs an der Grenze zum Bezirk Mitte. Die Mischung aus Alt- und Neubauten mit vielen Bäumen und kleinen Gärten ist typisch für dieses Gebiet um den Letteplatz. Die ehemals bürgerliche Gegend unterliegt einer dynamischen Veränderung ihrer Sozialstruktur. Die Vielfalt an Herausforderungen, die in Berlin als Großstadt auftreten, zeigt sich ebenfalls im Einzugsgebiet unserer Schule. Die Neugestaltung des Letteplatzes im Jahr 2011 zu einer größeren Erholungsfläche, die Arbeit des Quartiersmanagements und die Beiträge, die unsere Schule leistet, verdeutlichen das gemeinsame Engagement für unseren „Kiez“. Unsere Schule wird von Kindern unterschiedlicher sozialer, kultureller und sprachlicher Hintergründe besucht. Diese Vielfalt prägt unseren Schulalltag und stellt zugleich eine besondere Stärke unserer Schulgemeinschaft dar.

 

 

2.1 Das Schulhaus

Unser über 100 Jahre altes Backsteingebäude wurde von 1999 bis 2001 vollständig renoviert und durch einen großzügigen Neubau ergänzt. Seitdem ist unsere Schule barrierefrei ausgestattet. Ein entsprechend ausgeschilderter Parkplatz, Aufzüge sowie Toiletten für Rollstuhlnutzende sind vorhanden.

 

Die Schule verfügt über einen voll ausgestatteten Computerraum mit 16 Arbeitsplätzen, der von allen Klassen für Gruppenarbeit und Computerkurse genutzt wird. In einigen Klassenräumen stehen zusätzliche Computerarbeitsplätze zur Verfügung, die von den Schülerinnen und Schülern während des Unterrichts für Recherchen und lernförderliche Programme genutzt werden können. Darüber hinaus steht ein Koffer mit 24 iPads für Projekte, Referate und Dokumentationen bereit. Alle Klassen- und Fachräume sind zudem mit digitalen Tafeln ausgestattet. Ergänzt wird diese technische Ausstattung durch ein leistungsfähiges WLAN, das bei Bedarf auch Gästen und Eltern, beispielsweise im Rahmen von Elternabenden, zur Verfügung gestellt werden kann.

 

Weitere Fachräume stehen für naturwissenschaftliche Projekte (NaWi) sowie als Teilungsraum für den Englischunterricht zur Verfügung. Zwei Mensen, ein Raum für unsere Sprachbildungs-Clubs, ein Raum für unsere Konfliktlotsinnen und Konfliktlotsen, mehrere Fachräume für entwicklungspädagogische Förderung und die gemütliche Schülerbücherei ergänzen das Raumangebot. Darüber hinaus verfügt die Schule über einen schuleigenen Schulgarten, der für praktische Lernangebote genutzt wird.

 

Der Sportunterricht findet in der hellen Doppelhalle sowie auf der Außenanlage des benachbarten Oberstufenzentrums Georg-Schlesinger statt. Die Kinder der 3. Jahrgangsstufe erhalten außerdem Schwimmunterricht im Schwimmbad in der Seestraße.

 

Die Schule arbeitet eng mit zahlreichen Partnern im Sozialraum zusammen.

Kontakt:

Reginhard-Grundschule
Letteallee 39–41
13409 Berlin

Telefon: 030 / 48096363
E-Mail:

Homepage: https://reginhard-schule.de

 

 

2.2 Sozialstruktur

Die folgenden Angaben verbinden ältere schulische Statistiken mit aktuellen Informationen von der Schulwebsite.

Im Schuljahr 2024/2025 besuchten 414 Kinder unsere Schule Sie wurden von 34 Kolleginnen und Kollegen unterrichtet. Die Hortkinder werden von 15 Erzieherinnen und Erziehern betreut. Zudem lernen an der Schule Kinder aus ca. 45 verschiedenen Herkunftsnationen.

Im Schuljahr 2020/21 waren 87,2 % der Schülerinnen und Schüler nicht deutscher Herkunftssprache und 72,2 % lernmittelbefreit. 

Schülerzahlen:

Schüler/innen nicht deutscher Herkunftssprache (ndH) und Schüler/innen, die lernmittelbefreit (lmb) sind:

im Schuljahr 2014/2015 

Schülerzahl insgesamt

Schülerinnen ndH

Schüler ndH

Insgesamt ndH

Insgesamt (in Prozent)

420

172

186

358

85,2%

 

Schülerzahl insgesamt

Schülerinnen lmb

Schüler lmb

Insgesamt lmb

Insgesamt (in Prozent)

420

152

143

295

70,2%

im Schuljahr 2015/2016 

Schülerzahl insgesamt

Schülerinnen ndH

Schüler ndH

Insgesamt ndH

Insgesamt (in Prozent)

401

162

172

334

82,8%

 

Schülerzahl insgesamt

Schülerinnen lmb

Schüler lmb

Insgesamt lmb

Insgesamt (in Prozent)

401

130

124

254

70,1%

 

Im Schuljahr 2016/ 2017

 

Schülerzahl insgesamt

Schülerinnen ndH

Schüler ndH

Insgesamt ndH

Insgesamt (in Prozent)

401

162

172

334

82,8%

 

Schülerzahl insgesamt

Schülerinnen lmb

Schüler lmb

Insgesamt lmb

Insgesamt (in Prozent)

401

130

124

254

70,1%

 

 

Im Schuljahr 2017/ 2018

 

Schülerzahl insgesamt

Schülerinnen ndH

Schüler ndH

Insgesamt ndH

Insgesamt (in Prozent)

401

162

172

334

88 %

 

Schülerzahl insgesamt

Schülerinnen lmb

Schüler lmb

Insgesamt lmb

Insgesamt (in Prozent)

401

130

124

254

64%

 

Im Schuljahr 2018/ 2019

 

Schülerzahl insgesamt

Schülerinnen ndH

Schüler ndH

Insgesamt ndH

Insgesamt (in Prozent)

401

162

172

334

84%

 

Schülerzahl insgesamt

Schülerinnen lmb

Schüler lmb

Insgesamt lmb

Insgesamt (in Prozent)

401

130

124

254

65%

 

Im Schuljahr 2019/ 2020

 

Schülerzahl insgesamt

Schülerinnen ndH

Schüler ndH

Insgesamt ndH

Insgesamt (in Prozent)

401

162

172

334

85%

 

Schülerzahl insgesamt

Schülerinnen lmb

Schüler lmb

Insgesamt lmb

Insgesamt (in Prozent)

401

130

124

254

65%

 

Im Schuljahr 2020/ 2021

 

Schülerzahl insgesamt

Schülerinnen ndH

Schüler ndH

Insgesamt ndH

Insgesamt (in Prozent)

401

162

172

334

85%

 

Schülerzahl insgesamt

Schülerinnen lmb

Schüler lmb

Insgesamt lmb

Insgesamt (in Prozent)

401

130

124

254

63%

 

Im Schuljahr 2021/ 2022

 

Schülerzahl insgesamt

Schülerinnen ndH

Schüler ndH

Insgesamt ndH

Insgesamt (in Prozent)

401

162

172

334

83%

 

Schülerzahl insgesamt

Schülerinnen lmb

Schüler lmb

Insgesamt lmb

Insgesamt (in Prozent)

401

130

124

254

42%

 

Im Schuljahr 2022/ 2023

 

Schülerzahl insgesamt

Schülerinnen ndH

Schüler ndH

Insgesamt ndH

Insgesamt (in Prozent)

415

189

166

355

85,5%

 

Schülerzahl insgesamt

Schülerinnen 

Schüler 

415

215

200

 

Im Schuljahr 2023/ 2024

 

Schülerzahl insgesamt

Schülerinnen ndH

Schüler ndH

Insgesamt ndH

Insgesamt (in Prozent)

414

173

179

352

85,0%

 

Schülerzahl insgesamt

Schülerinnen 

Schüler 

414

205

209

 

 

Im Schuljahr 2024/ 2025

 

Schülerzahl insgesamt

Schülerinnen ndH

Schüler ndH

Insgesamt ndH

Insgesamt (in Prozent)

414

178

186

364

87,9%

 

Schülerzahl insgesamt

Schülerinnen 

Schüler 

414

203

211

 

Im Schuljahr 2025/ 2026

Schülerzahl insgesamt

Schülerinnen ndH

Schüler ndH

Insgesamt ndH

Insgesamt (in Prozent)

416

183

182

365

87,7%

 

Schülerzahl insgesamt

Schülerinnen 

Schüler 

416

211

205

 

Während die Anzahl der Schulkinder seit Jahren um die Zahl 400 schwankt, hat sich die soziale Zusammensetzung kontinuierlich verändert. Immer mehr Familien erhalten Transferleistungen (z.Zt. 70,1 % der Kinder). Dies hat zur Folge, dass die Zahl der Familien, deren Alltag wenig strukturiert ist, ständig steigt. Als Bildungseinrichtung fallen uns immer mehr Aufgaben zu, die vormals durch die Familie geleistet wurden. 

 

Da zunehmend Kinder aus Bulgarien, Rumänien und Polen angemeldet werden, die weder über Schulerfahrungen noch über Deutschkenntnisse verfügen, wurden für diese Schüler gesonderte Willkommensklassen eingerichtet, die aber wegen Raummangel zurzeit nur an den umliegenden Schulen eingerichtet sind.

 

2.3 Zusammenarbeit innerhalb der Schule

 

Die Schulstation „Insel“ ist ein Projekt der schulbezogenen Jugendhilfe. Sie wird vom Bezirksamt Reinickendorf finanziert und von den Mitarbeiterinnen des freien Trägers „Horizonte“ realisiert. Eine Sozialarbeiterin und ein Erzieher sind Ansprechpersonen für Kinder, Eltern und Lehrkräfte. Sie bieten Beratung und Unterstützung zu den Themen Schule, Erziehung und Familie an. Die Schulstation ist mit anderen sozialen Institutionen des Bezirks vernetzt und arbeitet eng mit den umliegenden Einrichtungen zusammen. Sie ist nun schon seit 18 Jahren Bestandteil unserer Schule.

Unsere Schule nutzt zusätzliche Förderstrukturen, um Kinder mit unterschiedlichen Unterstützungsbedarfen gezielt zu begleiten. Dazu gehören insbesondere sprachliche Förderung, entwicklungspädagogische Angebote, Lernclubs sowie die Temporäre Lerngruppe PLUS in Kooperation mit Jugendhilfe und externen Partnern.

Damit alle Berliner Schulen ihre Schülerinnen und Schüler optimal fördern und zu bestmöglichen Ergebnissen führen können, erhalten Schulen mit einer hohen sozialen Belastung zusätzliche Mittel.

Die zusätzlichen Förderangebote ermöglichen es, Kinder mit sprachlichen, emotional-sozialen und lernbezogenen Entwicklungsbedarfen differenziert zu unterstützen und sie nachhaltig im schulischen Alltag zu stabilisieren.

Mit dem Ziel, möglichst alle Kinder aus unserem Einzugsgebiet bei uns zu unterrichten, ist die entsprechende Ausstattung mit Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen untrennbar verbunden. Die Schülerinnen und Schüler werden bevorzugt im Rahmen einer offenen Unterrichtsstruktur gefördert. Dafür ist eine angemessene Personalausstattung unerlässlich. Neben der engen Zusammenarbeit mit den Lehrkräften kooperieren die Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen mit zahlreichen Dienststellen, wie zum Beispiel dem SIBUZ, dem schulpsychologischen Dienst und dem Jugendamt. Den Kindern können wir aber nur mit der aktiven Mitarbeit der Erziehungsberechtigten ausreichend helfen.

 

Seit 2009 existieren an unserer Schule verschiedene ETEP-Gruppen (Entwicklungstherapie/Entwicklungspädagogik), in denen jüngere Schülerinnen und Schüler, die soziale und/oder emotionale Entwicklungsverzögerungen aufweisen, besonders gefördert werden. Geleitet werden diese Gruppen jeweils von zwei Lehrkräften, die eine entsprechende Fortbildung absolviert und mit einem Zertifikat abgeschlossen haben.

Inzwischen haben bereits vier Kolleginnen und Kollegen die ETEP-Ausbildung erfolgreich absolviert. Weitere Kolleginnen befinden sich derzeit ebenfalls in der ETEP-Ausbildung.

 

2.4 VHG und EFöB

Unsere Schule ist eine verlässliche Halbtagsgrundschule (VHG). Das heißt, in der Zeit von 7.30 Uhr bis 13.30 Uhr können Schüler, die nicht unterrichtet werden, ein kostenloses Betreuungsangebot in Anspruch nehmen. 

Seit dem 01.08.2005 bieten wir in der Zeit von 6:00 bis 7:30 Uhr sowie von 13:30 bis 18:00 Uhr eine kostenpflichtige „Ergänzende rderung und Betreuung“ (EFöB) an. Für diese Zeiten stehen in der Schule gesonderte Räume zur Verfügung. Etwa ein Drittel der Schüler nutzt dieses Angebot. 

(Zum Weiterlesen sehen Sie bitte Anhang I)

2.5 Kooperationspartner außerhalb der Schule 

Da das Gebiet um den Letteplatz vom Berliner Senat als „Präventionsgebiet“ ausgewiesen wurde, konnte sich im Jahr 2010 das Quartiersmanagement etablieren, welches zu unseren wichtigsten außerschulischen Partnern zählt. Die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit bei kulturellen, künstlerischen und sozialen Projekten ist unverzichtbarer Bestandteil unserer Gemeinschaft geworden.

 

Besonders hervorgehoben sei an dieser Stelle die enge Zusammenarbeit mit dem VBKI (Lesepaten-Projekt), der Musikschule Reinickendorf und der Volkshochschule Reinickendorf, die seit Jahren Deutschkurse für Eltern in unseren Räumen anbietet.

 

Die zahlreichen privaten und öffentlichen Institutionen mit denen wir vernetzt sind, sind in der folgenden Grafik dargestellt.

 

3. Schule vital

 

Vital als Synonym von: aktivbetriebsamdynamischenergiegeladenlebendig, lebenskräftig, lebhaftregerührigtatkräftigtemperamentvollvollblütig, voller Lebenskraft; (gehoben) nimmermüderegsam; (bildungssprachlich) agilelanvoll; (umgangssprachlich) aufgedrehtputzmunterquirlig; (emotional) quicklebendig; (landschaftlich) umtriebig; (norddeutsch, mitteldeutsch) kregel; (schweizerisch, sonst veraltet) vif.

 

Uns geht es keinesfalls nur um die Vermittlung schulischen Wissens. Fächerübergreifend werden in allen Klassenstufen Aktivitäten angeboten, die sich mit dem Thema Gesundheit auf vielfältige Weise auseinandersetzen. Das Lernen mit allen Sinnen steht im Vordergrund. Bewegung, Nahrung, Körperfunktionen, Gefühle, Gewohnheiten, Hygiene, Ruhe sind nur einige Stichwörter, die den engen Bezug dieses Themas zu unserem Leben aufzeigen.

 

Dabei hilft uns das Landesprogramm „Gute, gesunde Schule“, in das unsere Schule am 18.11.2015 erneut aufgenommen wurde. Die Leitidee ist, dass eine gute gesunde Schule ein Raum für gesundes Lernen und Leben ist, in dem sich Schüler und Schülerinnen sowie Lehrkräfte und pädagogisches Personal gleichermaßen wohlfühlen.

 

Neben den didaktisch-methodischen Voraussetzungen, die in den jeweiligen Fachkonferenzen formuliert werden, ergeben sich auch organisatorische Konsequenzen. 

3.1 Organisatorische Konsequenzen

 

Der Unterricht findet nach der Berliner Stundentafel statt. Gegliedert ist der Schultag in drei Blöcke von je 90 Minuten, die durch eine 15-minütige Hofpause und eine 15-minütige Frühstückspause unterbrochen werden, sowie einen Block von 80 Minuten, der durch eine 20-minütige Hof- bzw. Mittagspause und eine 20-minütige Spielpause unterbrochen wird.

Die bisher umfassendste Veränderung für Kinder und Lehrkräfte ist die Umgestaltung der Unterrichtszeiten:

 

Der veränderte Rhythmus zwischen Unterrichtsphasen und Pausen gewährt den Kindern mehr Zeit – und damit mehr Ruhe –, bei einer Tätigkeit zu verweilen. Keine Schulklingel unterbricht ihre Arbeit und dieselbe Lehrkraft steht ihnen als Bezugsperson länger zur Verfügung.

Im Sportunterricht werden Doppelstunden erteilt, da der Weg zur Halle und das Umkleiden besonders bei den jüngeren Schülern zu zeitaufwändig wäre. Die Gruppen bzw. Klassen haben im Wechsel der Halbjahre 1 bzw. 2 Doppelstunden Sport je Woche.

 

Zeit

Dauer

 

7:50 – 8 :00

10

Gleitzeit

8:00 – 9:30

90

1. Block

9:30 – 10:00

15+15

Aktive Pause im Wechsel mit Frühstück

10:00 – 11:30

90

2. Block

11:30 – 12:10

20+20

 

Aktive Pause/ Mittag im Wechsel mit der Pause im Klassenraum 

 

12:10 – 13:30

80

3. Block

13:30 – 14:00 Mittag

13:30 – 14:10

40

 

Mittag oder 7. Stunde

    

 

3.2 Schulhausgestaltung

 

Eine ansprechende Gestaltung des Schulhauses sowie der unterschiedlichen Räume schafft ein freundliches Klima und trägt zum Wohlfühlen aller sich dort begegnenden Menschen bei.

Deshalb wurden nach und nach die Flure mit Whiteboards ausgerüstet. Sie werden von allen Klassen genutzt, um die Ergebnisse des Kunstunterrichts und Wandzeitungen anderer Fächer zu präsentieren. Sie dienen der Darstellung unserer vielfältigen Aktivitäten und zur Information über schulische Ereignisse; außerdem helfen sie den Brandschutzauflagen gerecht zu werden.

 

3.3 Schulgarten

 

Seit November hat die Reginhard-Grundschule endlich ihren eigenen Schulgarten. Er ist an der Vorderseite des Gebäudes in der Pankower Allee angelegt und verfügt über vier Beete, die darauf warten, von unseren Kindern mit Harke und Spaten bearbeitet zu werden. Die Kinder lernen dabei sowohl theoretische Grundkenntnisse zu Pflanzen (ergänzend zum Sachunterricht) als auch die praktische Arbeit im Garten.

 

3.5 Sauberkeit/Hygiene

Besonders in einer Schule sollten Sauberkeit und Hygiene selbstverständlich sein. Da beim Zusammentreffen vieler Menschen auch viel Schmutz anfällt ist es jedoch nicht immer leicht, diese Ziele zu erreichen. Wir gehen davon aus, dass nur in einer sauberen Umgebung Kinder auf persönliche Körperpflege achten und Hygienemaßnahmen bereitwillig übernehmen.

 

Die Räume sollten täglich gesäubert und der Müll entsorgt werden. Bedauerlicherweise ist es nicht mehr üblich, auch Klassenräume täglich zu wischen. Wir halten das Fegen bzw. das „nebelfeuchte Wischen“ für unzureichend und dringen auf Änderung.

 

Besondere Aufmerksamkeit widmen wir den Toiletten, die sich auf jeder Etage befinden. Tägliche Reinigung – auch der Fußböden – ist üblich. Toilettenpapier, Seife und Papierhandtücher sind ausreichend vorhanden und frei zugänglich. Eine Unterweisung zur Benutzung der Toiletten wird regelmäßig in allen Klassen durchgeführt. Der Zusammenhang zwischen hygienischen Erfordernissen und einem gesunden Leben steht dabei im Mittelpunkt. 

3.6 Sprache

Die meisten unserer Schülerinnen und Schüler sprechen Deutsch als Zweitsprache und haben daher häufig mit sprachlichen Schwierigkeiten zu kämpfen. Andere zu verstehen und eigene Befindlichkeiten ausdrücken zu können, sind jedoch Grundvoraussetzungen für die Entwicklung zu einer gesunden Persönlichkeit. Im Vordergrund steht dabei nicht so sehr akzentfreies oder grammatikalisch einwandfreies Sprechen. Den Wortsinn zu verstehen, Bedeutungen zu erkennen, Wirkungen zu begreifen und idiomatische Wendungen zu erfassen, sind unerlässliche Fähigkeiten zur Teilhabe an unserer Gesellschaft. Unsere gemeinsame Sprache ist Deutsch; dies ergibt sich aus den verschiedenen Herkunftssprachen unserer Schülerinnen und Schüler.

 

3.7 Differenzierungs- und Fördermaßnahmen

  • grundsätzlich zusätzliche Fördermaßnahmen in allen Jahrgangsstufen, zum Teil klassenübergreifend oder auch in temporären Lerngruppen

  • Kinder mit Förderbedarf erhalten auch eine sonderpädagogische Betreuung 

  • Binnendifferenzierung in allen Fächern 

  • Differenzierung auch durch Lesepaten

  • regelmäßige Projekte mit differenzierenden Arbeitsangeboten 

  • regelmäßige Durchführung von Diagnoseverfahren in allen Jahrgangsstufen zu Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten (LRS) sowie Rechenschwäche 

  • Beratung der Kolleginnen und Kollegen sowie Betreuung von Kindern mit LRS

 

4. Den Unterricht unterstützende Aktivitäten

 

4.1 Soziales Lernen

In den Klassen 5 und 6 stehen der Schule wöchentlich 2 Stunden zur Ausgestaltung des schuleigenen Profils zur Verfügung. In der Reginhard-Schule findet diese Schwerpunktbildung (SPB) im Rahmen des „Sozialen Lernens“ statt. 

 

Bewährt hat sich der „Klassenrat“, der Angelegenheiten bespricht, die in der jeweiligen Klasse von aktueller Bedeutung sind. Für diese Diskussionsrunde ist eine Unterrichtsstunde pro Woche vorgesehen. Der Klassenrat findet in allen Klassenstufen mindestens einmal im Monat statt.

 

In den Klassenstufen 1 bis 6 können Klassensprecherinnen und Klassensprecher gewählt werden. Diese treffen sich alle drei Wochen zu Klassensprecherkonferenzen, um anstehende Fragen zu erörtern.

 

4.2 Entwicklungspädagogische Förderung

 

Die 4 Leitgedanken sind:

  • Den Blick auf die Stärken richten

  • Der Entwicklungslogik folgen 

  • Freude und Erfolg gewährleisten 

  • Für bedeutsame Erfahrungen sorgen

I. Sprach-Clubs

Leistungsbeschreibung:

Sprachbildung ist eine zentrale Aufgabe der Reginhard-Grundschule, die alle schulischen Bereiche betrifft und in allen Fächern sowie im gesamten Schulalltag berücksichtigt wird. Ein Großteil unserer Schülerinnen und Schüler spricht Deutsch als Zweitsprache und benötigt daher eine durchgängige sprachliche Unterstützung. Zusätzlich bieten wir temporäre Lerngruppen, sogenannte Sprachclubs, als gezielte Form der Sprachförderung an. Die Kinder werden dabei entsprechend ihrer Sprachniveaus, die mithilfe der Profilanalyse nach Grießhaber ermittelt werden, in homogene Gruppen eingeteilt und in der Regel eine, in Ausnahmefällen zwei Stunden pro Woche gefördert.

(Zum Weiterlesen sehen Sie bitte den Anhang II)

II. Entdeckerclub 

Im Entdeckerclub treffen Kinder aus  den ersten Klassen aufeinander. Sie haben eins gemeinsam: Es fällt ihnen noch schwer, dem Unterricht so zu folgen, wie es von einem  Schulkind erwartet wird. Dadurch kann es den vermittelten Unterrichtsstoff schwer aufnehmen und verinnerlichen. Man spricht bei solchen Verhaltensweisen von einer sozial-emotionalen Entwicklungsverzögerung. Das bedeutet, dass der Entwicklungsstand nicht dem Alter des Kindes entspricht.

(Zum Weiterlesen sehen Sie bitte den Anhang III)

 

III. Temporäre Lerngruppe Plus 

 

Die Temporäre Lerngruppe PLUS (TLG+) ist ein besonderes schulisches Unterstützungsangebot für Kinder der Klassenstufen 3 bis 6 mit erhöhtem Förderbedarf im Bereich der emotionalen und sozialen Entwicklung. Sie wurde in enger Kooperation mit dem örtlichen Jugendamt entwickelt und wird seit September 2022 gemeinsam mit dem Träger „Horizonte – für Familien“ umgesetzt. Die Teilnahme erfolgt freiwillig, auf Antrag der Sorgeberechtigten und nach Genehmigung durch das Jugendamt. Ziel der TLG+ ist es, den Kindern einen geschützten Raum zu bieten, in dem sie gezielt an Selbstwahrnehmung, Selbstwertgefühl, Kommunikationsfähigkeit, Frustrationstoleranz, Impulskontrolle, Konfliktlösung und Teamfähigkeit arbeiten können. Die pädagogische Arbeit basiert auf dem Ansatz der Entwicklungstherapie und Entwicklungspädagogik (ETEP) und wird durch ein standardisiertes Einschätzungsverfahren begleitet. Eine enge Zusammenarbeit zwischen Schule, Jugendhilfe und Elternhaus ist Grundlage dieser Maßnahme.

III. Lernclubs 3, 4, 5 und 6

Konzept des Förderbandes für den Förderbedarf „Lernen“ an der Reginhard Schule (Lern-Clubs)

Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderbedarf „Lernen“ nimmt an unserer Schule stetig zu. Um ihnen eine bestmögliche Förderung zukommen zu lassen, haben wir an der Reginhard-Grundschule ein Förderband für den Förderschwerpunkt „Lernen“ entwickelt. Wir nennen dieses Förderband „Lernclub“. Diese Bezeichnung ist angelehnt an die bereits bestehenden temporären Lerngruppen an unserer Schule, wie Entdeckerclub und Bewegungsclub. Es gibt Lernclubs für die Klassenstufen 3, 4, 5 und 6.

Jeder Lernclub verfügt über einen eigenen Raum. Der Unterricht findet täglich statt und umfasst jeweils zwei Stunden in den Fächern Deutsch und Mathematik. Er wird nach Prinzipien der Entwicklungstherapie und Entwicklungspädagogik (ETEP) im Zwei-Pädagogen-System durchgeführt. Das Pädagog*innen Team setzt sich dabei in der Regel aus einer Lehrkraft und einer pädagogischen Unterrichtshilfe zusammen. Die Lernclubs unterstützen zugleich die Klassenleitungen, da der Deutsch- und Mathematikunterricht für die betreffenden Schülerinnen und Schüler eng abgestimmt organisiert wird.

 

Unsere Ziele

In unseren Lernclubs wollen wir:

  • den Schülerinnen und Schülern einen Raum in einer temporären Lerngruppe geben, in dem ihre Potenziale mit Blick auf den Einzelnen bestmöglich ausgeschöpft werden können

    • gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern eine Lernumgebung gestalten, die Lernblockaden durch wiederholte Misserfolge in der Regelklasse abbauen hilft

    • den Schüler:innen zusätzliche Zeit geben, um auf individuelle Nachfragen einzugehen

    • Rituale wie eine Gefühle-Runde, Spiele (zur Förderung und zum Sozialverhalten) und eine Blitzlichtrunde zur Selbstreflexion als Rahmen schaffen, um Motivation für das Lernen vorzubereiten und die Arbeitshaltung selbst einschätzen lernen zu können

    • hauptsächlich die Unterrichtsfächer Deutsch und Mathematik vertiefen, ggf. werden Arbeitsmaterialien aus dem Fachunterricht mitgegeben, um mit mehr Hilfestellung durch die Lehrkraft an gleichem Inhalt zu arbeiten

    • mit individuellen Entwicklungszielen nach dem pädagogischen Programm ,,ETEP” arbeiten.

Zielgruppe sind Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen, die zusätzliche Unterstützung benötigen, z. B. weil sie mit ihrem Arbeitstempo das Pensum im Klassenverband nicht bewältigen.

 

IV. Fördergruppe für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“

 

Schüler mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“, die die Reginhard Grundschule besuchen, werden an 4 Tagen in der Woche zwei Unterrichtsstunden in einer klassenübergreifenden Gruppe von einer Sonderpädagogin unterrichtet. An zwei Tagen unterstützt eine Schulhelferin die Gruppe.

Der Unterricht folgt dem Rahmenplan der Schule für „Geistige Entwicklung“ und ist lebenspraktisch ausgerichtet. Ziel dieses Unterrichts ist es, die Schüler in ihrer Selbstständigkeit, Persönlichkeit und ihrem Sozialverhalten zu stärken und zu fördern.

(Zum Weiterlesen sehen Sie bitte den Anhang V)

 

4.3 Konfliktlotsinnen und Konfliktlotsen

 

Seit einigen Jahren werden an unserer Schule regelmäßig Konfliktlotsinnen und Konfliktlotsen ausgebildet. Sie stehen während der Hofpause gut sichtbar als Ansprechpersonen zur Verfügung. Kinder haben die Möglichkeit, bei Auseinandersetzungen ihre Hilfe in Anspruch zu nehmen. Den Konfliktlotsinnen und Konfliktlotsen steht ein Raum zur Verfügung, den sie für Vermittlungen nutzen können.

 

4.4 PC-Kurse

 

Die Kinder erlernen ab Klassenstufe 3 den Umgang mit Computer, Tablet und digitalen Medien. Die Funktionen eines Computersystems werden altersangemessen erklärt, und sie sammeln erste Erfahrungen mit Lern-, Schreib- und Rechensoftware. Auch der richtige Umgang mit neuen Medien, dem Internet und sozialen Netzwerken wird ihnen vermittelt. Das Erlernen der verschiedenen Computersysteme (PC, Tablet, Smartphone, digitale Tafel) dient nie dem Selbstzweck, sondern wird immer anhand konkreter Aufgaben und Probleme behandelt. Die Kinder lernen, die neuen Medien zur Steigerung ihrer Lernerfolge einzusetzen sowie Referate, Recherchen und Arbeitsblätter digital zu erstellen und zu präsentieren. Der mobile Projektkoffer mit 24 iPads ermöglicht es ihnen auch unterwegs, z. B. auf Klassenfahrten oder Ausflügen, ihre Umgebung digital abzubilden.

 

4.5 Stopp-Regel

Die Stopp-Regel ist eine Hilfe für den Umgang der Kinder untereinander. Bei Beleidigung, körperlicher Gewalt, Wegnehmen von Sachen oder Verfolgung auf dem Schulgelände, im Schulgebäude und in der Sporthalle sollen unsere Kinder sie anwenden. 

Dahinter verbirgt sich, dass niemand das Recht hat, den Anderen zu beleidigen, auszugrenzen oder zu verletzten. 

Wir wollen den Kindern mit der Stopp-Regel bewusst machen, dass sie sich für sich und ihre Rechte und auch für Achtung ihrer eigenen Grenzen einsetzen dürfen und sollen. 

Bei der Stopp-Regel geht es um Klarheit zwischen den Konfliktpartnern. Es wird nicht endlos diskutiert, wer angefangen hat und warum, sondern es wird dem anderen Kind deutlich gezeigt, dass das Verhalten nicht erwünscht ist. Die Kinder übernehmen also vermehrt Verantwortung für ihr eigenes Handeln, aber auch dafür, sich für die eigenen Rechte einzusetzen. 

4.6 Neue Schulordnung

 

Im Schuljahr 2015/16 wurde von einer Steuergruppe und durch Mithilfe aller Schülervertreter eine neue Schulordnung (siehe Anhang) entworfen.

(Zum Weiterlesen sehen Sie bitte den Anhang VI)

 

 

4.8 Talentförderung

Die Talente unserer Schülerinnen und Schüler werden durch die Teilnahme an folgenden Wettbewerben gefördert:

  • Heureka, Schüler- und Schulwettbewerb „Mensch und Natur“

  • Känguru, mathematischer Multiple-Choice-Wettbewerb

  • big challenge, the first English contest for schools

  • RSDS, Reginhard sucht den Superstar

  • Vorlesewettbewerb usw. 

 

Die Ergebnisse werden im Schulgebäude präsentiert.

4.9 Sportliche Aktivitäten

Unterstützt durch unsere Sportlehrer nehmen unsere Schüler regelmäßig an internen und externen Wettkämpfen teil. So nehmen wir seit Jahren regelmäßig an den Reinickendorfer Staffeltagen, am Crosslauf, am 2-Felderball-Turnier und am Drumbo-Cup teil. Besonders erwähnen möchten wir die Zusammenarbeit mit „Alba Berlin“ und der Grundschulliga, die dem Basketball in unserer Schule neue Impulse verliehen hat.

 

Im Sommer findet alljährlich unser Sportfest statt, an welchem alle Klassenstufen teilnehmen. Hierauf freuen sich die Kinder immer ganz besonders.

 

4.10 Leseanregungen und Leseband

Seit vielen Jahren profitieren wir von Lesepaten vom VBKI, die in fast allen Klassen ehrenamtlich tätig sind. Ihre regelmäßige und zuverlässige Hilfe trägt dazu bei, den Wunsch der Kinder, selbst lesen zu können, zu unterstützen.

 

Unsere Schülerbücherei wird ehrenamtlich verwaltet. Sie hat sich zu einem Ort entwickelt, an dem Kinder nicht nur Bücher ausleihen oder lesen, sondern auch in Ruhe verweilen können. 

 

Auch der Bücherbus ist wöchentlich bei uns auf dem Schulhof immer am Dienstag präsent.

 

An der Reginhard-Grundschule wird in allen Klassen täglich ein verbindliches Leseband durchgeführt. Jeden Schultag lesen die Schülerinnen und Schüler 15 Minuten in allen Unterrichtsfächern außer Mathematik. Für jede Klassenstufe stehen altersgerechte Leseboxen mit unterschiedlichen Textsorten und Schwierigkeitsstufen zur Verfügung. Dazu gehören beispielsweise Geschichten, Sachtexte, Gedichte, Comics, Zeitschriften und thematische Lesematerialien.

Das tägliche Lesen fördert nachhaltig die Sprach- und Lesekompetenz der Kinder. Regelmäßiges Lesen erweitert den Wortschatz, verbessert die Konzentrationsfähigkeit, stärkt die Rechtschreibung und unterstützt das Textverständnis in allen Unterrichtsfächern. Darüber hinaus werden Fantasie, Kreativität und die Fähigkeit zum selbstständigen Lernen gefördert. Das Leseband trägt außerdem zur Entwicklung von Lesefreude und Lesemotivation bei und schafft tägliche feste Leseroutinen.

Im Rahmen des Lesebandes kommen unterschiedliche Methoden zum Einsatz, unter anderem:

  • stille Lesezeiten 

  • Tandemlesen  

  • Lautleseverfahren  

  • chorisches Lesen 

  • dialogisches Lesen 

  • Vorlesen durch Lehrkräfte oder Schülerinnen und Schüler 

  • Lesepatenschaften  

  • differenzierte Leseaufträge 

  • Arbeit mit Lesestrategien 

 

Zur Beobachtung und Förderung der individuellen Leseentwicklung nutzt die Schule verschiedene Diagnoseinstrumente. Dazu gehören insbesondere der Stolperwörter-Lesetest sowie ILeA (Individuelle Lernstandsanalysen). Die Ergebnisse unterstützen die Lehrkräfte dabei, Lernentwicklungen frühzeitig zu erkennen, Förderbedarfe festzustellen und individuelle Fördermaßnahmen gezielt zu planen.

 

4.11 Schulspiel

Um zukünftigen Schulanfängerinnen und Schulanfängern den Einstieg in das Schulleben zu erleichtern, führen wir seit Jahren das „Schulspiel“ durch. Während Eltern erste Informationen erhalten, haben die Kinder Gelegenheit, ihre künftigen Lehrkräfte kennenzulernen. Da diese „Spiele“ diagnostischen Charakter haben, erhalten die Lehrkräfte eine genauere Einschätzung der Fähigkeiten der Kinder.

 

4.12 Diagnostische Verfahren 

Diagnostische Verfahren finden Anwendung in den Jahrgangsstufen 1-3, nur in Ausnahmefällen (z.B. Zuzüge) in den höheren Klassen, um möglichst frühzeitig einen Förderbedarf feststellen und entsprechende Maßnahmen einleiten zu können. Diese sind:

  • Wahrnehmungstest DP1 in der ersten Klasse (bei Bedarf) 

  • Test der basalen Fähigkeiten 

  • LauBe zur Feststellung der Lernausgangslage in der ersten Klasse (standardmäßig) 

  • Hamburger Schreibprobe (HSP) in den Klassen 1-6 zur Feststellung von LRS 

Diese diagnostischen Verfahren werden sowohl von Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen als auch von den Kolleginnen und Kollegen durchgeführt. Aufbauend auf den Testergebnissen ergeben sich temporäre Lerngruppen, die zum Teil klassenübergreifend arbeiten. Ergänzt werden diese Maßnahmen durch eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der schulpsychologischen Beratungsstelle. Dazu bietet die Schulpsychologin regelmäßig eine Sprechstunde für Eltern sowie Lehrerinnen und Lehrer in den Räumen unserer Schule an.

4.13 Elternarbeit 

Die Beteiligung der Eltern am Schulleben verbessert sich stetig. So übernehmen immer wieder auch Eltern über das Verpflegen mit Essen und Getränken hinaus z.B. Helferaufgaben bei Schulveranstaltungen. Ebenso zeigt sich bei den Eltern immer mehr Interesse, sich an der Schulentwicklung aktiv zu beteiligen, wie z.B. durch die Teilnahme an Workshops für Eltern. Zwei Eltern leiten inzwischen an zwei Wochentagen unsere Bücherei.

4.14 Übergänge

Übergänge KITA – Grundschule - Oberschule: 

 

KITA – Schule 

Gemäß §3 (6) der neuen Grundschulverordnung wird der Übergang der Kinder aus den benachbarten Kindertagesstätten zu unserer Schule systematisch und zusammen mit den Erzieherinnen der Kita vorbereitet. Unsere Schule (JÜL-Kolleginnen) nimmt regelmäßig an der AG „Übergang Kita-Grundschule“ teil. 

 

Grundschule – Oberschule 

Auf Schulleiterebene gibt es bereits Netzwerke mit den Oberschulen der Umgebung. Diese Kooperation hat das Ziel, gelingende Übergänge zu schaffen.

4.15 Schulinterne Fortbildung

  • ETEP

  • Unterrichtsmethoden nach Klippard

  • Stressbewältigung

  • sexuelle Vielfalt

  • Digitale Medien / iPad / Tablet

     

5. Regelmäßige Aktivitäten

Regelmäßige Aktivitäten fördern das gegenseitige Kennenlernen und Stärken das Gefühl der Zusammengehörigkeit. Daher finden im Juni ein Sommerfest, im November der Laternenumzug sowie im Februar ein Faschingsfest statt.

5.1 Künstlerische Aktivitäten

 

Um künstlerische Talente zu fördern, sucht die Reginhard-Grundschule jedes Jahr ihren Superstar (RSDS). Jedes Kind kann sein Können zeigen. Die Gewinner werden durch eine Schülerjury ermittelt.

Erwähnen wollen wir auch das Oster- und Weihnachtsbasteln, welches die Hortkolleginnen jährlich für Eltern und Kinder organisieren.

Diese vielfältigen Aktivitäten und deren Ergebnisse werden im Schulgebäude auf Fotocollagen, Wandzeitungen und auf unserer Homepage dokumentiert.

5.2 Vorlesewettbewerb

Einmal im Jahr findet in unserer Aula ein vom Deutschen Buchhandel initiierter Vorlesewettbewerb für Schüler der 6. Klassen statt. Hier können die Schüler vor Publikum ihre Lieblingsbücher präsentieren. Eine Jury ermittelt einen Schulsieger, der sich für die regionalen Ausscheidungen qualifiziert.

 

5.3 Tanz-AGs

 

6. Vorhaben

Schule besteht aus Bewegung und bewegt zugleich. Sie verändert und entwickelt sich. Daher kann auch unser Schulprogramm nur eine Projektierung sein, die ständig überarbeitet und angepasst werden muss. Aktuell haben wir uns Folgendes vorgenommen:

  • Insbesondere legen wir Wert auf gesunde und zufriedene Erzieher und Lehrkräfte; das Landesprogramm „Gute, gesunde Schule“ hilft uns dabei.

  • Teambildung fördern

  • kollegiale Hospitationen installieren

  • Verbesserung des Übergangs von JÜL in die 4. Klasse

  • Eine standardisierte Zusammenarbeit mit dem Jugendamt wird fortgeführt, um besondere Fälle effektiv lösen zu können.

Die Umsetzung und Sinnhaftigkeit unserer Vorhaben bedürfen ständiger Diskussionen in unseren Versammlungen auf gesamtschulischer wie fachlicher Ebene im Kollegium sowie mit den Eltern und Kindern.

Die Umsetzung und Sinnhaftigkeit unserer Vorhaben bedarf ständiger Diskussionen in unseren Versammlungen auf gesamtschulischer wie fachlicher Ebene im Kollegium mit den Eltern und Kindern. 

 

 

Letteallee 39-41

13409 Berlin

T.: 48096363 F.: 48096364

T Hort: 49307864

Sprechzeiten Schule: Mo–Fr 07:00–13:00 Uhr | EFöB/Hort: Mo–Fr 10:00–12:00 Uhr

www.reginhard-schule.de

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anhang I

EFöB-Konzept

 

„Wertschätzung und Toleranz

als Grundlage für das Wohl der Kinder“

EFöB – Ergänzende Förderung und Betreuung (früher Hort) – seit 2005

Koordinierende Erzieherin – Frau Manuela Liedgens

 

1. Betreuungszeiten

 

6:00 – 7:30 Uhr (EFöB – Modul 1)

7:30 – 13:30 Uhr (Verlässliche Halbtagsgrundschule)

13:30 – 16:00 Uhr (EFöB – Modul 2)

16:00 – 18:00 Uhr (EFöB – Modul 3)

 

2. Schließzeiten

Sommerferien jährlich wechselnd – die 3 ersten oder letzten Wochen 

Weihnachtsschließung

Ferienbetreuung auf Anfrage / Notbetreuung – siehe Aushänge

 

3. Die Gruppenstrukturen

Sonnen – Schulanfänger

Monde – 2. Klässler

Sterne – 3. Klässler

4. + 5. Klässler

 

Die VHG-Kinder werden nach dem Unterricht (bis 13:30 Uhr) ihren Bezugserzieherinnen und Bezugserziehern aus den Lerngruppen zugeordnet.

 

4. Das Personal

1 koordinierende Erzieherin, 8 Vollzeit-Erzieherinnen und -Erzieher, 2 Erzieherinnen und Erzieher mit 6 Stunden, 1 Erzieherin oder Erzieher mit 7 Stunden, 1 Integrationserzieherin sowie 2 Erzieherinnen und Erzieher in berufsbegleitender Ausbildung.

 

5. Die Räume

6 feste Gruppenräume, 1 Speiseraum, 1 Entspannungsecke, 1 Küche, 1 PC-Raum, 1 Hof

 

6. Essensanbieter

Firma Luna Tel: 030 54977-280

3 Hauptmenüs zur Wahl (A,B,C), monatliche Essensbestellung

Selbstbedienung am Buffet – Vitaminbar und Nachttisch

 

7. Angebote (kostenlos)

Feste Angebote: Tanz-AG, Basketball-AG, Fußball-AG

Weitere Angebote richten sich nach Ideen, Interessen und Bedürfnissen der Kinder.

 

8. Jahresfeste

RSDS– Reginhard-Schule sucht den Superstar, Lettefest und Schulfest, Laternenumzug

 

9. Kooperation – Öffentlichkeitsarbeit

Quartiersmanagement Letteplatz

Tandem BQG 

Jugend- und Freizeitzentrum Pankower Allee

 

10. Krankheit des Kindes

Telefonische Meldung im Schulsekretariat, Tel. 030 48096363

 

11. Versicherungsschutz, Aufsichtspflicht, Sicherheit 

Alle Kinder sind für das gesamte Schulgelände Unfall- und Haftpflichtversichert (der Beitrag ist in den Vertragskosten enthalten)

Sämtliche Geräte und Fahrzeuge werden regelmäßig vom TÜV auf Sicherheit und Funktion geprüft.

Die Aufsicht beginnt mit dem täglichen Anmelden des Kindes in der Gruppe und endet mit der Abmeldung (§1631 Abs. 1 BGB).

 

12. EFöB-Ordnung

Die Kinder-Schulordnung gilt genauso für die Nachmittagsbetreuung.

 

13. Verträge, Anmeldung, Kündigung, Kosten

Bezirksamt Reinickendorf, Nimrodstr. 4-14, 13469 Berlin, Tel. 90294-6671, Bus 222, 322, S-Bahn 1 und 85 Waidmannslust, Sprechzeiten Di. 9.00-13.00 Uhr, Do. 15.00-18.00 Uhr

 

14. Aufgaben, Ziele, Kompetenzen – aus der EFöB-Konzeption

Auftrag der Pädagogen: bilden, erziehen, betreuen

Die Hauptaufgabe der Erzieher ist, die Kinder in ihrer Gesamtentwicklung zu fördern und die Erziehung in der Familie zu unterstützen. 

Die Kinder entwickeln sich zu einer eigenverantwortlichen, selbstbewussten und gesellschaftsfähigen Persönlichkeit.

 

Schlüsselkompetenzen

Ich – Kompetenz: Förderung von Selbstvertrauen, Selbstwertgefühl, Selbstbewusstsein, Neugier, Weltoffenheit, Fantasie, Kreativität und richtigem Umgang mit Gefühlen.

 

Soziale Kompetenz: Förderung der Fähigkeiten zu einem konstruktivem Miteinander im sozialen Zusammenleben und im Verhältnis zwischen Mensch und Natur.

 

Sprachkompetenz: Die Sprache und Kommunikation, ob gesprochen, geschrieben oder durch Mimik und Gestik ausgedrückt, ist der wichtigste Schlüssel der Verständigung und des Verstehens der Umwelt der Kinder.

 

Kreative und musische Kompetenz: Kreativität und Fantasie, musische Bildung und Erziehung werden vor allem durch Darstellen, Gestalten, Malen und Zeichnen gefördert. Hierzu gehört die Möglichkeit einer Teilnahme am Schulchor.

 

Bewegung und Sport: Förderung des natürlichen Bewegungsdranges der Kinder. Förderung der Gesundheit und Steigerung der Leistungsfähigkeit.

 

Lernkompetenz und Wissenskompetenz: Freude am Lernen, Motivation, Durchhaltevermögen stärken, Übernahme der Eigenverantwortung üben, Regelverständnis vermitteln, Bereitstellung von Zeit und Raum für Hausaufgaben (Kontrolle liegt in der Pflicht der Eltern).

 

Wir, Erzieherinnen, Erzieher und Pädagoginnen und Pädagogen der EFöB-Abteilung an der Reginhard-Schule, sehen uns in der Pflicht, den Kindern Struktur, Grenzen und feste Tagesabläufe zu vermitteln, damit sie sich in ihrem Leben gut orientieren können und sicher auftreten.

 

Ihr Erzieher:innen-Team

 

 

 

 

 

 

Anhang II 

Sprachclub

 

Inhaltlich werden in den Sprachclubs vorwiegend sprachsensible Angebote durchgeführt, beispielsweise interaktive, mit Sprache verknüpfte motorische Übungen, das Erkennen und Anwenden von Satzstrukturen sowie die spielerische Erweiterung des Wortschatzes. Auf diese Weise ergänzen die Sprachclubs die alltagsintegrierte Sprachbildung durch eine zusätzliche, bedarfsorientierte Förderung. Vorteile für die Kinder, die den Sprachclub besuchen. Die regelmäßige Teilnahme am Sprachclub kann zu einer verbesserten Sprachkompetenz führen, was sich positiv auf schulische Leistungen und die allgemeine Kommunikationsfähigkeit auswirkt. Kinder, die an einem Sprachclub teilnehmen, entwickeln oft ein ausgeprägteres Bewusstsein für andere Kulturen, was zu einer offenen und toleranten Einstellung gegenüber Vielfalt führen kann. Die Möglichkeit, sich in verschiedenen Sprachen auszudrücken und aktiv an Aktivitäten teilzunehmen, trägt dazu bei, das Selbstbewusstsein der Kinder zu stärken. Die kleine Gruppenstärke empowert auch zurückhaltende Kinder. Durch die Interaktion mit anderen Kindern im Club können soziale Fähigkeiten wie Teamarbeit, Kommunikation und Zusammenarbeit verbessert werden. Der Sprachclub enthält spielerische und kreative Elemente, vorwiegend wird Sprache mit Bewegung oder mit Musik verknüpft, was die Freude am Lernen fördert und den Kindern positive Assoziationen mit dem Spracherwerb vermittelt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anhang III 

Entdecker-Club

 

Der Entdeckerclub ist ein zentrales Element unserer ETEP-Arbeit. In dieser temporären Kleingruppe werden Kinder in einer geschützten und entspannten Lernatmosphäre gezielt in ihrer sozialen und emotionalen Entwicklung gestärkt. Im Mittelpunkt stehen die persönlichen Entwicklungsziele der einzelnen Kinder. Zwei speziell geschulte Lehrkräfte begleiten die Gruppe im Teamteaching: Eine Lehrkraft übernimmt die strukturgebende Anleitung, während die andere spiegelnd und beratend wirkt. Der Entdeckerclub ist fest im Stundenplan verankert; zusätzlich stehen dem Team zwei Stunden pro Woche zur gemeinsamen Vor- und Nachbereitung zur Verfügung.

  1. Den Blick auf die Stärken richten 

Dadurch, dass die Stärken eines Kindes in den Blick genommen werden, wird sein Selbstvertrauen gefördert und der Aufbau von Verhaltensweisen, die entwicklungsangemessen sind, unterstützt.

  1. Der Entwicklungslogik folgen 

Der normale Prozess der sozialen, emotionalen und verhaltensbezogenen Entwicklung nimmt einen vorhersagbaren und geordneten Verlauf. Darüber hinaus tragen jedoch biologische Voraussetzungen und vorausgegangene Erfahrungen mit anderen Menschen dazu bei, dass sich die Reise eines jeden Kindes auf diesem Entwicklungsweg einzigartig gestaltet. Da wir auf die Individualität eines jeden Kindes innerhalb der typischen Entwicklungsverläufe sensibel achten, wird das Persönlichkeitswachstum unterstützt.

  1. Freude und Erfolg gewährleisten 

Die Bereitschaft eines jungen Menschen, neue Verhaltensweisen zu erproben, hängt ab von signifikanten, zufriedenstellenden vergangenen Erfahrungen. Aus diesem Grund werden den Kindern die Möglichkeiten für solche Erfahrungen eröffnet und sie damit zum Erlernen neuer Verhaltensweisen motiviert.

 

  1. Für bedeutsame Erfahrungen sorgen 

Lernen geschieht durch Ereignisse, die sowohl persönlich als auch gesellschaftlich bedeutsam sind. Es erweitert sich dann auf alle Lebensbereiche des Kindes. Das Erziehungsprogramm lässt sich auf die Lebenswelt des Kindes außerhalb des Unterrichts übertragen, so dass die im Programm erworbenen Verhaltensfähigkeiten im realen Lebensumfeld zufriedenstellende Ergebnisse erbringen.

Zur Diagnostik und Förderplanung wird ein Entwicklungstherapeutischer/entwicklungspädagogischer Lernziel-Diagnose-Bogen (ElDiB) eingesetzt. Er dient dazu, Entwicklungsstände zu erfassen, individuelle Förderziele abzuleiten und Lernfortschritte regelmäßig zu dokumentieren. Die Ergebnisse werden fortlaufend mit der Klassenleitung abgestimmt und in persönlichen Gesprächen mit den Kindern reflektiert. So unterstützt der Entdeckerclub die Schülerinnen und Schüler dabei, ihre Stärken zu entfalten und konstruktive Wege im schulischen Miteinander zu finden.

Der Unterricht im Entdeckerclub ist stark durchstrukturiert, ritualisiert und wird mit vielen organisatorischen Hilfsmitteln durchgeführt. Das vermittelt verhaltensauffälligen Kindern Sicherheit.

 

         In der Gruppe verfolgen wir folgende Ziele:

         Ich höre aufmerksam zu.

         Ich bleibe ruhig und entspannt.

         Ich erledige die Aufträge sofort.

         Ich melde mich und spreche erst, wenn ich dran bin.

         Wir sind nett zueinander und sprechen freundlich.

         Wir lassen unsere Hände und Füße bei uns.

 

Es werden nur gelungene und positive Verhaltensweisen benannt, um dem Kind zu zeigen, was es kann und bereits schafft. Alles Negative bleibt unerwähnt. Somit wird eine positive Selbstwahrnehmung gefördert und gestärkt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anhang IV 

Bewegungs-Club

Ziel: Abbau von Entwicklungsverzögerungen, Trainieren von Bewegungen, die das logische Denken und die Konzentrationsfähigkeit fördern, z. B. Koordinationsübungen, Gleichgewichtsübungen, Lernübung, z. B. Zahlen- und Wortspiele, kleine Lese- und Rechenübungen

Inhalt: Verbindung von Lerninhalten mit Bewegung

Teilnehmende: 2 Gruppen à 8 Kinder aus den Lerngruppen

Dauer: wöchentlich jeweils 45 Minuten pro Gruppe 

  • Keine Sportkleidung notwendig – Übungen auf Socken möglich 

  • Treffpunkt vor der Aula

  • Kinder kommen und gehen selbständig zur Gruppe

In Absprache mit den Klassenlehrkräften und Erzieherinnen und Erziehern werden die Kinder ausgewählt. Der Bewegungsclub ist ein Angebot für Kinder mit Entwicklungsbedarfen in den Bereichen:

  • Konzentration

  • Koordination

  • logisches Denken

  • Fein- und Grobmotorik 

  • und/oder für Kinder mit einem erhöhtem Bewegungsdrang

Zusätzlich wird sich das ETEP-Team der Schule regelmäßig austauschen. Diese Runde ist auch für alle interessierten Pädagog*innen offen und für den Transfer der ETEP-Inhalte in den Schulalltag zuständig. Dabei werden die entwicklungspädagogischen Inhalte visualisiert, um im Schulgeschehen präsent zu sein.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anhang V 

GE-Gruppe

 

 

In ihrem Klassenverband erleben diese Schülerinnen und Schüler häufig, dass sie die leistungsschwächsten in der Klasse sind. Der Unterricht ist trotz Differenzierung oft sehr anstrengend und ermüdend für sie und kommt ihren eigenen Bedürfnissen nur bedingt entgegen.

In der Gruppe können sie mit ähnlichen Schülerinnen und Schülern zusammen sein; sie trauen sich, Fragen zu stellen und Interessen zu äußern, die sonst zu kurz kommen.

Durch die kleine Gruppengröße kann die Sprache gut gefördert werden, da darauf Wert gelegt wird, dass möglichst viele Lerninhalte gemeinsam erlebt und sprachlich begleitet werden.

Es wird auch darauf geachtet, dass ein freundlicher und wertschätzender Umgangston gepflegt wird.

Der Unterricht folgt ritualisierten Abläufen, die den Schülerinnen und Schülern Sicherheit vermitteln. Lerninhalte werden dabei durch spielerische Formen ergänzt.

Im Unterricht werden dabei Inhalte aus den Lernbereichen Umgang mit Geld, zeitliche Orientierung, Lesen und Schreiben, Einkaufen und Kochen sowie Wäschepflege vermittelt. 

Die Schülerinnen und Schüler sollen dabei Fähigkeiten und Kenntnisse erwerben, die es ihnen ermöglichen, künftig in unserer Gesellschaft in größtmöglicher Selbstständigkeit und Selbstbestimmung zu leben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anhang VI

 

Unsere Schulordnung

 

 

 

Leitbild unserer Schule

 

 

Wir respektieren die Vielfalt. Wir gehen ohne Gewalt miteinander um. Rechte und Pflichten gelten für alle. Wir helfen uns gegenseitig. Die Schule ist offen für viele Partner. Unsere Schule wird immer schöner.

 

Die Schulordnung wird in mehrere Sprachen übersetzt und auf der Homepage der Schule erscheinen. Die unterschriebene Vereinbarung erhalten Eltern und Schule (Kopie an die Eltern). 

Unser Erziehungskonzept 

Wie wir miteinander Schule erleben wollen

Kinder, Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, andere Mitarbeitende der Schule und Eltern gestalten unseren Schulalltag. Damit dies für alle Beteiligten gut gelingen kann, benötigen wir einige grundsätzliche Regeln, an denen wir uns alle orientieren können. Diese Regeln wurden gemeinsam mit den Kindern und Pädagoginnen und Pädagogen erarbeitet und besprochen. Sie sind allen Beteiligten bekannt und deren Einhaltung ist verbindlich.

Unsere Goldene Regel lautet: 

Jede Schülerin und jeder Schüler sowie jede Lehrkraft haben das Recht auf einen störungsfreien Unterricht und die Pflicht, diesen gut zu gestalten. Dieses Recht und diese Pflicht müssen von allen gewahrt, respektiert und erfüllt werden.

An unserer Schule haben wir Kinder und Erwachsene aus über 30 Nationen – diese Vielfalt an Sprachen und kulturellen Werten erleben wir als einen Gewinn. Um uns miteinander verständigen zu können, sprechen wir an unserer Schule alle eine gemeinsame Sprache: Deutsch. Um Sprachbarrieren zu vermeiden, laden wir auf Wunsch eine Dolmetscherin oder einen Dolmetscher zu Gesprächen ein.

Jede und jeder hat bei uns die Chance, Kompetenzen und Erfahrungen konstruktiv einzubringen und somit das Leben an unserer Schule mitzugestalten. Wir alle sind für die Bildungs- und Erziehungsprozesse verantwortlich.

So ist es die Aufgabe der Kinder, pünktlich und aktiv am Unterricht teilzunehmen und die damit verbundenen Aufgaben zu erfüllen (z. B. Hausaufgaben, Arbeitsmaterialien, ausgeschlafen und damit aufnahmefähig zu sein). Falls Handys in die Schule mitgebracht werden, sind sie ausgeschaltet oder mindestens lautlos. Sobald ein Handy zu hören ist (mit Klingelton oder Vibration) oder von Schülerinnen und Schülern auf dem Schulgelände, auf den Toiletten oder auf dem Pausenhof benutzt wird, wird es eingezogen und muss von den Erziehungsberechtigten im Sekretariat oder bei einer Pädagogin oder einem Pädagogen abgeholt werden.

Die Aufgabe der Eltern ist es, ihre Kinder zu unterstützen und über die schulischen Belange ihres Kindes informiert zu sein. Dazu gehört bspw., dass die Kinder mit einer gesunden und ausreichenden Pausenverpflegung, mit allen notwendigen Materialien und Schulsachen ausgestattet sind und pünktlich zur Schule kommen. Auch tragen die Eltern Sorge für einen verantwortungsbewussten Umgang mit Medien. Dazu gehört, dass die Kinder zeitlich begrenzten und altersgemäßen Zugang zu elektronischen Geräten haben. Um einen guten Austausch zwischen Elternhaus und Schule zu gewährleisten, ist es unbedingt notwendig, dass täglich die Postmappe von den Eltern eingesehen und Briefe der Pädagog*innen beantwortet werden. 

Im Krankheitsfall ist es die Aufgabe der Eltern, die Schule davon am ersten Tag des Fernbleibens mündlich und spätestens am dritten Tag auch schriftlich in Kenntnis zu setzen (AV Schulpflicht, S.6).  Entschuldigungen werden bis zu drei Tagen nach dem ersten Tag in der Schule (nach der Krankheit) angenommen. Danach gilt Ihr Kind als unentschuldigt. Bei fünf unentschuldigten Fehltagen (müssen nicht aufeinander folgen), ist die Schule verpflichtet, eine Schulversäumnisanzeige zu stellen. Bei mehreren Schulversäumnisanzeigen kann es zu Geldstrafen kommen. Wenn Ihr Kind länger als eine Woche krank ist, bitten wir um ein Attest von einem Arzt.

Schülerinnen und Schüler können auf vorherigen Antrag ihrer Erziehungsberechtigten aus einem wichtigen Grund (u. a. Arzttermine, notwendige Reisen, Todesfälle usw.) beurlaubt werden. Über die Beurlaubung bis zu drei Unterrichtstagen entscheidet in der Regel die klassenleitende Person. Über Beurlaubungen für mehr als drei Unterrichtstage entscheidet die Schulleitung nach Stellungnahme der Klassenlehrkraft. Beurlaubungen, die in Verbindung mit Ferienzeiten stehen, können laut Ausführungsvorschriften nicht genehmigt werden.

Zusätzlich freuen wir uns über ein Engagement der Eltern als Elternvertreterinnen und Elternvertreter in der GEV und als Mitgestaltende von schulischen Veranstaltungen (z. B. Einschulung, Schulfest, Abschlussfest, Unterstützung als Lesemütter und Leseväter sowie Begleitung bei Ausflügen).

Die Aufgabe der Pädagoginnen und Pädagogen unserer Schule ist es, Bildungsanlässe zu schaffen und zu gestalten, um den Bildungs- und Erziehungsauftrag umzusetzen. Es ist uns wichtig, in unserer Schule eine Lernatmosphäre zu schaffen, in der sich Kinder und Erwachsene ernst genommen und angenommen fühlen, Unterstützung erfahren und ihre Individualität entfalten können.

Dabei gilt für alle Beteiligten der Grundsatz: „Ich habe Achtung vor dem Anderen“, vor dessen Bedürfnissen, Gefühlen und Grenzen. Um dies zu gewährleisten haben wir eine Schulordnung entwickelt, die für alle einsehbar ist und nicht nur die gültigen Regeln aufzeigt, sondern auch die Konsequenzen, die bei Regelverletzungen greifen. Grundsätzlich haben wir uns an unserer Schule auf Folgendes geeinigt:

  • Wir sind eine freundliche Schule und sorgen dafür, dass es allen bei uns gefällt!

     

  • Alle Schüler*innen, Eltern und Mitarbeiter*innen der Schule kennen und akzeptieren unser Erziehungskonzept und die Regeln unserer Schule!

  • Alle Schüler*innen, Eltern und Lehrer*innen unterschreiben die Erziehungsvereinbarung, die von den Schüler*innen und Pädagog*innen erarbeitet und beschlossen wurde und halten sich daran!

  • Alle wenden die STOPP-Regel an!

  • Wir klären Streit mit Worten! Dabei unterstützen uns besonders die Konfliktlotsinnen und Konfliktlotsen und die Schulstation (schriftliche Entschuldigung, Wiedergutmachung).

  • Wir wollen und dulden keine Form von Mobbing an unserer Schule! Bei Verdacht, Vorwürfen oder Vorfällen von Mobbing bzw. Cybermobbing sind die Klassenlehrkraft, die Schulstation und ggf. die Erzieherin oder der Erzieher und die Schulleitung bzw. andere involvierte Personen zu informieren, damit gemeinsam, zeitnah und konsequent gegen das Mobben vorgegangen werden kann.

  • Wir sind eine sichere Schule! (elektronische Geräte, feuerfeste Gegenstände - Silvesterknaller, Feuerzeuge etc., Waffen und gefährliche Gegenstände jeglicher Art sind verboten). 

  • Wir sind eine Gesunde Schule! (daher sind asiatische Tütensuppen - Yum Yum Nudeln, Cola und Suchtmittel jeglicher Art verboten)

  • Wir nehmen an AGs, für die wir uns entschieden haben, mindestens ein Schuljahr regelmäßig teil!

 

Unsere Schulordnung

In unserer Schulordnung haben wir gemeinsam die Regeln für unseren Schulalltag festgelegt, die für alle Beteiligten verbindlich sind. Zu jeder Regel haben wir Konsequenzen formuliert, die bei dem jeweiligen Regelverstoß greifen. Grundsätzlich gilt:

Hält sich ein Kind nicht an die vereinbarten Regeln, so wird es von einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter der Schule daran erinnert, indem auf die Regel verwiesen und diese ggf. nochmals erklärt wird. Verstößt ein Kind gegen die vereinbarten Regeln, so werden die aufgeführten Konsequenzen wirksam.

  1. Schulhofregeln

 

Das Schulgelände ist ab 7:30 Uhr beaufsichtigt und darf vorher nur in Ausnahmefällen betreten werden (EFöB). Schülerinnen und Schüler dürfen sich erst ab 8:00 Uhr auf dem Flur vor dem Klassenraum aufhalten. Bei späterem Unterrichtsbeginn darf das Schulgelände frühestens 10 Minuten vorher betreten werden.

1.1 Nach Betreten des Schulhofs gelten folgende Regeln:

 

  • Wir bleiben auf dem Schulhof!

Konsequenz: Der Pausenraum wird eingeschränkt und die Kinder bleiben in sichtbarer Nähe der Lehrerin.

  • Wenn wir die Schule in der Unterrichtszeit betreten haben, bleiben wir bis zum Schulschluss auf dem Gelände der Schule! (z. B. Unterrichtsausfall, vor Ausflügen, oder wenn etwas vergessen wurde – Sportzeug, Verpflegung) 

 

  • Wir verlassen direkt nach Schul- oder Hortschluss das Schulgebäude und den Hof!

 

Konsequenz: Stufe II oder Stufe III, Schutz der Kinder – Versicherungsfragen etc. 

 

1.2 In den Hofpausen gehen wir grundsätzlich auf den Schulhof und befolgen die Anweisungen des Schülerdienstes.

 

Konsequenz: Stufe I bis Stufe II

1.3 Wir sind nett und reden höflich miteinander. Wir vermeiden Konflikte und Gewalt und klären alles mit Worten. 

Konsequenz: Erinnern an die Stopp-Regel und evtl. Mediationsgespräche mit Konfliktlotsinnen und Konfliktlotsen und/oder in der Schulstation, Morgenkreis, Soziales Lernen, Klassenrat. Stufe I bis Stufe II, bei Gewaltvorfällen bis Stufe III.

1.4 Zum Ballspielen benutzen wir in den großen Pausen nur Softbälle. Bei nassem Schulhof lassen wir den Ball im Klassenraum. Wir tragen den Ball beim Laufen durch das Schulhaus.

Konsequenz: Ball abnehmen

1.5 Beim Ertönen des Gongs hören wir mit dem Spielen auf und gehen sofort in unsere Klassen! 

Konsequenz: Falls die Schüler das Zeichen nicht befolgen – Stufe I. Der Ball oder anderes Spielzeug werden abgenommen.

1.6 Auf der Rutsche rutschen wir nur einzeln, vorwärts und auf dem Hosenboden sitzend.

Konsequenz: Rutschverbot

1.7 Auf dem Schulhof sind generell Roller, Skateboards und Fahrräder etc. verboten. 

Konsequenz: Personen ansprechen, Fahrräder vor Schule anschließen (Letteplatz), ansonsten werden diese Dinge abgenommen und sind nach dem Unterricht abzuholen. Bei mehrmaligem Verstoß – Stufe II bis Stufe III.

1.8 Die Regenpausen verbringen wir im Klassenraum. Wünschenswert wäre, wenn alle sich leise unterhalten und sich leise beschäftigen (ein Spiel spielen, malen, lesen, leise basteln).

Konsequenz: Stufe I

1.9 Müll gehört in die Mülltonnen.

Konsequenz: Stufe I

1.10 Wir verlassen den Schulhof sauber und gehen sorgsam mit allen Geräten auf dem Schulhof um.

Konsequenz: Stufe I

2 Gebäuderegeln

2.1 Während der Regenpause spielen wir leise und bewegen uns ruhig durch den Klassenraum.

Konsequenz: Stufe I

2.2 Im Gebäude gehen wir so, dass wir keinen stören – langsam und leise.

Konsequenz: Schülerin oder Schüler ansprechen, Weg zurückgehen – Stufe I

2.3 Dreck und Sand unter den Schuhen treten wir ab, bevor wir in die Schule gehen.

Konsequenz: Dreck wegfegen.

2.4 Die Toiletten werden nach der Benutzung sauber hinterlassen.

Konsequenz: Gespräch mit dem Hausmeister/ den Putzdiensten – Stufe I bis Stufe II

 

3 Klassenregeln

3.1 Jede Schülerin und jeder Schüler hat das Recht auf einen guten Unterricht und die Pflicht, diesen störungsfrei zu ermöglichen.

Dafür komme ich pünktlich zum Unterricht (Unterrichtsbeginn 8.10 Uhr)

  • Ich höre zu, wenn andere sprechen.

 

  • Ich warte, bis ich aufgerufen werde.

  • Ich achte das Eigentum anderer.

  • Ich spreche höflich.

  • Ich gehe rücksichtsvoll mit anderen um. Ich befolge die Anweisungen der Pädagog*innen.

  • Ich passe im Unterricht auf und beteilige mich.

  • Ich beachte die STOPP-Regel.

Hält ein Schüler sich nicht an die Klassenregeln, greifen die Konsequenzen Stufe I bis Stufe III. 

3.2 Schulbücher und andere Materialien müssen über längere Zeit von unterschiedlichen Kindern benutzt werden. Jedes Kind hat die Pflicht, sorgfältig mit geliehenen Schulbüchern umzugehen. 

Konsequenz: Bei leichtfertiger Beschädigung oder bei Verlust von Büchern sind diese zu ersetzen oder z.T. zu bezahlen. Bei mutwilliger Beschädigung der Bücher – Stufe II

 

3.3 Hausaufgaben

Die Lehrer sprechen mit den Schülern über die Hausaufgabenpraxis und das Verfahren bei vergessenen Hausaufgaben. 

  • Die Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 und 2 sollen nicht länger als 30 Minuten an den Hausaufgaben arbeiten.

  • Die Schülerinnen und Schüler der Klassen 3 und 4 sollen nicht länger als 45 Minuten an den Hausaufgaben arbeiten.

  • Die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 und 6 sollen nicht länger als 60 Minuten an den Hausaufgaben arbeiten.

 

Spätestens ab dem 4. Schuljahr werden die Hausaufgaben ins dafür angelegte Hausaufgabenheft notiert. Dem Stellen, Verstehen und Notieren der Hausaufgaben wird genug Zeit eingeräumt.

Werden die Hausaufgaben wiederholt „vergessen“, wird Kontakt zu den Eltern/ bzw. Betreuungskräften aufgenommen, damit nach Lösungen gesucht werden kann. 

Nicht erledigte Hausaufgaben werden nachgeholt und ziehen lehrerspezifische Konsequenzen nach sich.

 

4 Sportregeln 

4.1 Es muss Sportkleidung getragen werden.

Konsequenz: Aussetzen des Sportunterrichts. Bei mehrfachem Vergessen der Sportkleidung Stufe II 

 

4.2 Lange Haare müssen zusammengebunden werden. Ringe, Ketten, Uhren, Armbänder, Ohrschmuck und desgleichen sind häufig Ursache für Verletzungen. Daher ist das Tragen von Schmuck im Sportunterricht untersagt, bzw. müssen Ohrringe abgeklebt werden. Das Tragen von Sportbrillen, insbesondere im Bereich der Spielerziehung, wird empfohlen.

 

Konsequenz: Aussetzen des Sportunterrichts. Bei mehrfachem Vergessen der Sportkleidung Stufe II 

 

4.3 Die Schülerinnen und Schüler bringen an den Tagen, an denen Sportunterricht/Schwimmen auf dem Stundenplan steht, ihr Sportzeug/Schwimmzeug mit in die Schule und nehmen es am Ende des Schultages wieder mit nach Hause.

Konsequenz: Bei mehrfachem Vergessen – Stufe II

5 Ausflugsregeln

Während der Ausflüge bedarf es einer besonderen Achtsamkeit, damit alle Beteiligten gesund und sicher ihr Ziel erreichen. Ausflüge sind häufige Wünsche der Schülerinnen und Schüler, jedoch auch eine Herausforderung für die Pädagoginnen und Pädagogen, die die Risiken kennen und um die Verantwortung einer solchen Unternehmung wissen.

5.1 Ausflüge sind Schulveranstaltungen. Daher gelten dort auch die Klassenregeln. 

Konsequenz: Bei der Pädagog*in laufen und/oder sitzen – Stufe I bis Stufe III

5.2 Auf den Wegen und in öffentlichen Verkehrsmitteln usw. gehen wir freundlich, höflich und respektvoll mit anderen Menschen um.

Konsequenz: sich entschuldigen – Stufe I bis Stufe II

5.3 Beim Benutzen von öffentlichen Verkehrsmitteln muss besonders z. B. beim Ein- und Aussteigen, Schließen und Öffnen der Türen usw. auf Ordnung geachtet werden. Wenn Sitzplätze verfügbar sind, wird sich hingesetzt.

Konsequenz: Bei der Pädagog*in sitzen – Stufe I bis Stufe III

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Vereinbarung zu unserem Erziehungskonzept

 

Name des Kindes: __________________________________________Klasse:__________

Name des/der Erziehungsberechtigten:_________________________________________

Unsere Goldene Regel lautet: 

Jede Schülerin und jeder Schüler sowie jede Lehrkraft haben das Recht auf einen störungsfreien Unterricht und die Pflicht, diesen gut zu gestalten. Dieses Recht und diese Pflicht müssen von allen gewahrt, respektiert und erfüllt werden.

Grundsätzlich haben wir uns an unserer Schule auf Folgendes geeinigt: 

  • Wir sind eine freundliche Schule und sorgen dafür, dass es allen bei uns gefällt!

     

  • Alle Schüler*innen, Eltern und Mitarbeiter*innen der Schule kennen und akzeptieren unser Erziehungskonzept und die Regeln unserer Schule!

  • Alle Schüler*innen, Eltern und Lehrer*innen unterschreiben die Erziehungsvereinbarung, die von den Schüler*innen und Pädagog*innen erarbeitet und beschlossen wurde und halten sich daran!

  • Alle wenden die STOPP-Regel an!

  • Wir klären Streit mit Worten!

  • Wir wollen und dulden keine Form von Mobbing an unserer Schule! 

  • Wir sind eine sichere Schule! 

  • Wir sind eine Gesunde Schule! 

  • Wir nehmen an AGs, für die wir uns entschieden haben, mindestens ein Schuljahr regelmäßig teil.

Ich habe die Schulregeln (z. B. Schulhofregeln,  Gebäuderegeln, Klassenregeln, Sportregeln und Ausflugsregeln) gelesen, verstanden und werde mich an diese halten. Mir ist bekannt, dass ich bei Regelverstößen mit Konsequenzen zu rechnen habe. 

 

 

________________________         ______________________      _____________________Erziehungsberechtigte(r)                    Schülerin/Schüler                  Klassenlehrkraft

 

 

 

Konsequenzenkatalog unserer Schule

generell:  1. Regelverstoß = Ermahnung    2. Regelverstoß = Klassentadel (zeitlich begrenzt) 

Konsequenzen beim 3. RegelverstoßBeispiele

Stufe I - Säuberungstätigkeiten

 

  • Hofdienst, Hof säubern, Hof fegen

  • Toiletten säubern (bei Eigenverschuldung)

  • Klassenraum reinigen

  • Tafel putzen

  • Schulflure putzen

  • Müll einsammeln und Papierkörbe ausleeren

  • Tische und Stühle putzen

  • In der Küche helfen 

  • Sporthalle aufräumen

Stufe I - Lernaufgaben

 

  • Arbeitsblätter

  • Schulordnung abschreiben

  • STOPP-Regel abschreiben

  • STOPP-Regel üben (evtl. bei den Konfliktlotsinnen und Konfliktlotsen)

  • Klassenregel abschreiben

  • Referat über unsere Regeln halten

  • Nachsitzen bzw. früher zum Unterricht kommen und zusätzliche Aufgaben erfüllen

  • Extra-Hausaufgabe

  • Bei Anwendung eines Ausdruckes, diesen vor der Klasse erklären oder 10 Sätze darüber schreiben, warum dieser Ausdruck verletzend ist und wie man sich fühlt, wenn man damit beleidigt wird.

Stufe I - Wiedergutmachung
  • Kuchen mitbringen

  • Andere Schüler unterstützen

  • Entschuldigung schreiben

  • dem anderen eine Freude machen

  • Lehrern, Hausmeister, Sekretärin, EFöB  helfen – Assistenz

Klärung und Reflektion der Situation

Zusätzlich und bei Bedarf

  • Situation aufschreiben, reflektieren

  • Reflexion Eltern und Schulleitung vorlegen

  • Gespräch mit Schulstation und/oder Schulleitung

  • Konfliktklärung bei den Konfliktlotsinnen und Konfliktlotsen

  •  

Stufe II – Erziehungsmaßnahmen

 

Im Anschluss daran erfolgt ein Austausch mit den jeweiligen Pädagoginnen und Pädagogen (Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter).

 

 

  • Eintrag ins „Muttiheft“ bzw. Hausaufgabenheft

  • Eltern anrufen und das Kind abholen lassen

  • Brief an die Eltern 

  • Hofpausenverbot

  • Verbot vor der Tür zu arbeiten

  • Umgesetzt werden

  • Spielverbot z. B. Fußballverbot auf dem Hof

  • Tadel

  • Gespräch mit der Schulleitung

  • Auszeit z. B. 5 Minuten auf der „weißen Bank“, mit Überlegung „Was war falsch“

  • Striche an die Tafel, „Stein“ weniger,  kein Tageslob

  • 5 Runden extra auf dem Hof rennen oder beim Sport

  • eine Stunde in eine andere Klasse

  • Ausschluss von Belohnungsaktionen z. B. Letteplatz

  • Androhung eines schriftlichen Verweis

  • (1) schriftlicher Verweis

  • (2) Ausschluss von einzelnen Schulveranstaltungen bis hin zu 10 Tagen (Suspendierung) z. B. Ausflug, Klassenfahrten

  • (3) Umsetzung in die Parallelklasse

  • (4) Schulwechsel

Stufe III - Ordnungsmaßnahmen

 

Erfolgen nur in Absprache mit der Klassenlehrkraft usw. – Schulrecht beachten!

 

 

 

    • rt, um besondere Fälle effektiv lösen zu können.

    Die Umsetzung und Sinnhaftigkeit unserer Vorhaben bedürfen ständiger Diskussionen in unseren Versammlungen auf gesamtschulischer wie fachlicher Ebene im Kollegium sowie mit den Eltern und Kindern.

    Die Umsetzung und Sinnhaftigkeit unserer Vorhaben bedarf ständiger Diskussionen in unseren Versammlungen auf gesamtschulischer wie fachlicher Ebene im Kollegium mit den Eltern und Kindern. 

     

     

    Letteallee 39-41

    13409 Berlin

    T.: 48096363 F.: 48096364

    T Hort: 49307864

    Sprechzeiten Schule: Mo–Fr 07:00–13:00 Uhr | EFöB/Hort: Mo–Fr 10:00–12:00 Uhr

    www.reginhard-schule.de

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Anhang I

    EFöB-Konzept

     

    „Wertschätzung und Toleranz

    als Grundlage für das Wohl der Kinder“

    EFöB – Ergänzende Förderung und Betreuung (früher Hort) – seit 2005

    Koordinierende Erzieherin – Frau Manuela Liedgens

     

    1. Betreuungszeiten

     

    6:00 – 7:30 Uhr (EFöB – Modul 1)

    7:30 – 13:30 Uhr (Verlässliche Halbtagsgrundschule)

    13:30 – 16:00 Uhr (EFöB – Modul 2)

    16:00 – 18:00 Uhr (EFöB – Modul 3)

     

    2. Schließzeiten

    Sommerferien jährlich wechselnd – die 3 ersten oder letzten Wochen 

    Weihnachtsschließung

    Ferienbetreuung auf Anfrage / Notbetreuung – siehe Aushänge

     

    3. Die Gruppenstrukturen

    Sonnen – Schulanfänger

    Monde – 2. Klässler

    Sterne – 3. Klässler

    4. + 5. Klässler

     

    Die VHG-Kinder werden nach dem Unterricht (bis 13:30 Uhr) ihren Bezugserzieherinnen und Bezugserziehern aus den Lerngruppen zugeordnet.

     

    4. Das Personal

    1 koordinierende Erzieherin, 8 Vollzeit-Erzieherinnen und -Erzieher, 2 Erzieherinnen und Erzieher mit 6 Stunden, 1 Erzieherin oder Erzieher mit 7 Stunden, 1 Integrationserzieherin sowie 2 Erzieherinnen und Erzieher in berufsbegleitender Ausbildung.

     

    5. Die Räume

    6 feste Gruppenräume, 1 Speiseraum, 1 Entspannungsecke, 1 Küche, 1 PC-Raum, 1 Hof

     

    6. Essensanbieter

    Firma Luna Tel: 030 54977-280

    3 Hauptmenüs zur Wahl (A,B,C), monatliche Essensbestellung

    Selbstbedienung am Buffet – Vitaminbar und Nachttisch

     

    7. Angebote (kostenlos)

    Feste Angebote: Tanz-AG, Basketball-AG, Fußball-AG

    Weitere Angebote richten sich nach Ideen, Interessen und Bedürfnissen der Kinder.

     

    8. Jahresfeste

    RSDS– Reginhard-Schule sucht den Superstar, Lettefest und Schulfest, Laternenumzug

     

    9. Kooperation – Öffentlichkeitsarbeit

    Quartiersmanagement Letteplatz

    Tandem BQG 

    Jugend- und Freizeitzentrum Pankower Allee

     

    10. Krankheit des Kindes

    Telefonische Meldung im Schulsekretariat, Tel. 030 48096363

     

    11. Versicherungsschutz, Aufsichtspflicht, Sicherheit 

    Alle Kinder sind für das gesamte Schulgelände Unfall- und Haftpflichtversichert (der Beitrag ist in den Vertragskosten enthalten)

    Sämtliche Geräte und Fahrzeuge werden regelmäßig vom TÜV auf Sicherheit und Funktion geprüft.

    Die Aufsicht beginnt mit dem täglichen Anmelden des Kindes in der Gruppe und endet mit der Abmeldung (§1631 Abs. 1 BGB).

     

    12. EFöB-Ordnung

    Die Kinder-Schulordnung gilt genauso für die Nachmittagsbetreuung.

     

    13. Verträge, Anmeldung, Kündigung, Kosten

    Bezirksamt Reinickendorf, Nimrodstr. 4-14, 13469 Berlin, Tel. 90294-6671, Bus 222, 322, S-Bahn 1 und 85 Waidmannslust, Sprechzeiten Di. 9.00-13.00 Uhr, Do. 15.00-18.00 Uhr

     

    14. Aufgaben, Ziele, Kompetenzen – aus der EFöB-Konzeption

    Auftrag der Pädagogen: bilden, erziehen, betreuen

    Die Hauptaufgabe der Erzieher ist, die Kinder in ihrer Gesamtentwicklung zu fördern und die Erziehung in der Familie zu unterstützen. 

    Die Kinder entwickeln sich zu einer eigenverantwortlichen, selbstbewussten und gesellschaftsfähigen Persönlichkeit.

     

    Schlüsselkompetenzen

    Ich – Kompetenz: Förderung von Selbstvertrauen, Selbstwertgefühl, Selbstbewusstsein, Neugier, Weltoffenheit, Fantasie, Kreativität und richtigem Umgang mit Gefühlen.

     

    Soziale Kompetenz: Förderung der Fähigkeiten zu einem konstruktivem Miteinander im sozialen Zusammenleben und im Verhältnis zwischen Mensch und Natur.

     

    Sprachkompetenz: Die Sprache und Kommunikation, ob gesprochen, geschrieben oder durch Mimik und Gestik ausgedrückt, ist der wichtigste Schlüssel der Verständigung und des Verstehens der Umwelt der Kinder.

     

    Kreative und musische Kompetenz: Kreativität und Fantasie, musische Bildung und Erziehung werden vor allem durch Darstellen, Gestalten, Malen und Zeichnen gefördert. Hierzu gehört die Möglichkeit einer Teilnahme am Schulchor.

     

    Bewegung und Sport: Förderung des natürlichen Bewegungsdranges der Kinder. Förderung der Gesundheit und Steigerung der Leistungsfähigkeit.

     

    Lernkompetenz und Wissenskompetenz: Freude am Lernen, Motivation, Durchhaltevermögen stärken, Übernahme der Eigenverantwortung üben, Regelverständnis vermitteln, Bereitstellung von Zeit und Raum für Hausaufgaben (Kontrolle liegt in der Pflicht der Eltern).

     

    Wir, Erzieherinnen, Erzieher und Pädagoginnen und Pädagogen der EFöB-Abteilung an der Reginhard-Schule, sehen uns in der Pflicht, den Kindern Struktur, Grenzen und feste Tagesabläufe zu vermitteln, damit sie sich in ihrem Leben gut orientieren können und sicher auftreten.

     

    Ihr Erzieher-Team

     

     

     

     

     

     

    Anhang II 

    Sprachclub

     

    Inhaltlich werden in den Sprachclubs vorwiegend sprachsensible Angebote durchgeführt, beispielsweise interaktive, mit Sprache verknüpfte motorische Übungen, das Erkennen und Anwenden von Satzstrukturen sowie die spielerische Erweiterung des Wortschatzes. Auf diese Weise ergänzen die Sprachclubs die alltagsintegrierte Sprachbildung durch eine zusätzliche, bedarfsorientierte Förderung. Vorteile für die Kinder, die den Sprachclub besuchen. Die regelmäßige Teilnahme am Sprachclub kann zu einer verbesserten Sprachkompetenz führen, was sich positiv auf schulische Leistungen und die allgemeine Kommunikationsfähigkeit auswirkt. Kinder, die an einem Sprachclub teilnehmen, entwickeln oft ein ausgeprägteres Bewusstsein für andere Kulturen, was zu einer offenen und toleranten Einstellung gegenüber Vielfalt führen kann. Die Möglichkeit, sich in verschiedenen Sprachen auszudrücken und aktiv an Aktivitäten teilzunehmen, trägt dazu bei, das Selbstbewusstsein der Kinder zu stärken. Die kleine Gruppenstärke empowert auch zurückhaltende Kinder. Durch die Interaktion mit anderen Kindern im Club können soziale Fähigkeiten wie Teamarbeit, Kommunikation und Zusammenarbeit verbessert werden. Der Sprachclub enthält spielerische und kreative Elemente, vorwiegend wird Sprache mit Bewegung oder mit Musik verknüpft, was die Freude am Lernen fördert und den Kindern positive Assoziationen mit dem Spracherwerb vermittelt.

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Anhang III 

    Entdecker-Club

     

    Der Entdeckerclub ist ein zentrales Element unserer ETEP-Arbeit. In dieser temporären Kleingruppe werden Kinder in einer geschützten und entspannten Lernatmosphäre gezielt in ihrer sozialen und emotionalen Entwicklung gestärkt. Im Mittelpunkt stehen die persönlichen Entwicklungsziele der einzelnen Kinder. Zwei speziell geschulte Lehrkräfte begleiten die Gruppe im Teamteaching: Eine Lehrkraft übernimmt die strukturgebende Anleitung, während die andere spiegelnd und beratend wirkt. Der Entdeckerclub ist fest im Stundenplan verankert; zusätzlich stehen dem Team zwei Stunden pro Woche zur gemeinsamen Vor- und Nachbereitung zur Verfügung.

    1. Den Blick auf die Stärken richten 

    Dadurch, dass die Stärken eines Kindes in den Blick genommen werden, wird sein Selbstvertrauen gefördert und der Aufbau von Verhaltensweisen, die entwicklungsangemessen sind, unterstützt.

    1. Der Entwicklungslogik folgen 

    Der normale Prozess der sozialen, emotionalen und verhaltensbezogenen Entwicklung nimmt einen vorhersagbaren und geordneten Verlauf. Darüber hinaus tragen jedoch biologische Voraussetzungen und vorausgegangene Erfahrungen mit anderen Menschen dazu bei, dass sich die Reise eines jeden Kindes auf diesem Entwicklungsweg einzigartig gestaltet. Da wir auf die Individualität eines jeden Kindes innerhalb der typischen Entwicklungsverläufe sensibel achten, wird das Persönlichkeitswachstum unterstützt.

    1. Freude und Erfolg gewährleisten 

    Die Bereitschaft eines jungen Menschen, neue Verhaltensweisen zu erproben, hängt ab von signifikanten, zufriedenstellenden vergangenen Erfahrungen. Aus diesem Grund werden den Kindern die Möglichkeiten für solche Erfahrungen eröffnet und sie damit zum Erlernen neuer Verhaltensweisen motiviert.

     

    1. Für bedeutsame Erfahrungen sorgen 

    Lernen geschieht durch Ereignisse, die sowohl persönlich als auch gesellschaftlich bedeutsam sind. Es erweitert sich dann auf alle Lebensbereiche des Kindes. Das Erziehungsprogramm lässt sich auf die Lebenswelt des Kindes außerhalb des Unterrichts übertragen, so dass die im Programm erworbenen Verhaltensfähigkeiten im realen Lebensumfeld zufriedenstellende Ergebnisse erbringen.

    Zur Diagnostik und Förderplanung wird ein Entwicklungstherapeutischer/entwicklungspädagogischer Lernziel-Diagnose-Bogen (ElDiB) eingesetzt. Er dient dazu, Entwicklungsstände zu erfassen, individuelle Förderziele abzuleiten und Lernfortschritte regelmäßig zu dokumentieren. Die Ergebnisse werden fortlaufend mit der Klassenleitung abgestimmt und in persönlichen Gesprächen mit den Kindern reflektiert. So unterstützt der Entdeckerclub die Schülerinnen und Schüler dabei, ihre Stärken zu entfalten und konstruktive Wege im schulischen Miteinander zu finden.

    Der Unterricht im Entdeckerclub ist stark durchstrukturiert, ritualisiert und wird mit vielen organisatorischen Hilfsmitteln durchgeführt. Das vermittelt verhaltensauffälligen Kindern Sicherheit.

     

             In der Gruppe verfolgen wir folgende Ziele:

             Ich höre aufmerksam zu.

             Ich bleibe ruhig und entspannt.

             Ich erledige die Aufträge sofort.

             Ich melde mich und spreche erst, wenn ich dran bin.

             Wir sind nett zueinander und sprechen freundlich.

             Wir lassen unsere Hände und Füße bei uns.

     

    Es werden nur gelungene und positive Verhaltensweisen benannt, um dem Kind zu zeigen, was es kann und bereits schafft. Alles Negative bleibt unerwähnt. Somit wird eine positive Selbstwahrnehmung gefördert und gestärkt.

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Anhang IV 

    Bewegungs-Club

    Ziel: Abbau von Entwicklungsverzögerungen, Trainieren von Bewegungen, die das logische Denken und die Konzentrationsfähigkeit fördern, z. B. Koordinationsübungen, Gleichgewichtsübungen, Lernübung, z. B. Zahlen- und Wortspiele, kleine Lese- und Rechenübungen

    Inhalt: Verbindung von Lerninhalten mit Bewegung

    Teilnehmende: 2 Gruppen à 8 Kinder aus den Lerngruppen

    Dauer: wöchentlich jeweils 45 Minuten pro Gruppe 

    • Keine Sportkleidung notwendig – Übungen auf Socken möglich 

    • Treffpunkt vor der Aula

    • Kinder kommen und gehen selbständig zur Gruppe

    In Absprache mit den Klassenlehrkräften und Erzieherinnen und Erziehern werden die Kinder ausgewählt. Der Bewegungsclub ist ein Angebot für Kinder mit Entwicklungsbedarfen in den Bereichen:

    • Konzentration

    • Koordination

    • logisches Denken

    • Fein- und Grobmotorik 

    • und/oder für Kinder mit einem erhöhtem Bewegungsdrang

    Zusätzlich wird sich das ETEP-Team der Schule regelmäßig austauschen. Diese Runde ist auch für alle interessierten Pädagog*innen offen und für den Transfer der ETEP-Inhalte in den Schulalltag zuständig. Dabei werden die entwicklungspädagogischen Inhalte visualisiert, um im Schulgeschehen präsent zu sein.

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Anhang V 

    GE-Gruppe

     

     

    In ihrem Klassenverband erleben diese Schülerinnen und Schüler häufig, dass sie die leistungsschwächsten in der Klasse sind. Der Unterricht ist trotz Differenzierung oft sehr anstrengend und ermüdend für sie und kommt ihren eigenen Bedürfnissen nur bedingt entgegen.

    In der Gruppe können sie mit ähnlichen Schülerinnen und Schülern zusammen sein; sie trauen sich, Fragen zu stellen und Interessen zu äußern, die sonst zu kurz kommen.

    Durch die kleine Gruppengröße kann die Sprache gut gefördert werden, da darauf Wert gelegt wird, dass möglichst viele Lerninhalte gemeinsam erlebt und sprachlich begleitet werden.

    Es wird auch darauf geachtet, dass ein freundlicher und wertschätzender Umgangston gepflegt wird.

    Der Unterricht folgt ritualisierten Abläufen, die den Schülerinnen und Schülern Sicherheit vermitteln. Lerninhalte werden dabei durch spielerische Formen ergänzt.

    Im Unterricht werden dabei Inhalte aus den Lernbereichen Umgang mit Geld, zeitliche Orientierung, Lesen und Schreiben, Einkaufen und Kochen sowie Wäschepflege vermittelt. 

    Die Schülerinnen und Schüler sollen dabei Fähigkeiten und Kenntnisse erwerben, die es ihnen ermöglichen, künftig in unserer Gesellschaft in größtmöglicher Selbstständigkeit und Selbstbestimmung zu leben.

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Anhang VI

     

    Unsere Schulordnung

     

     

     

    Leitbild unserer Schule

     

     

    Wir respektieren die Vielfalt. Wir gehen ohne Gewalt miteinander um. Rechte und Pflichten gelten für alle. Wir helfen uns gegenseitig. Die Schule ist offen für viele Partner. Unsere Schule wird immer schöner.

     

    Die Schulordnung wird in mehrere Sprachen übersetzt und auf der Homepage der Schule erscheinen. Die unterschriebene Vereinbarung erhalten Eltern und Schule (Kopie an die Eltern). 

    Unser Erziehungskonzept 

    Wie wir miteinander Schule erleben wollen

    Kinder, Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, andere Mitarbeitende der Schule und Eltern gestalten unseren Schulalltag. Damit dies für alle Beteiligten gut gelingen kann, benötigen wir einige grundsätzliche Regeln, an denen wir uns alle orientieren können. Diese Regeln wurden gemeinsam mit den Kindern und Pädagoginnen und Pädagogen erarbeitet und besprochen. Sie sind allen Beteiligten bekannt und deren Einhaltung ist verbindlich.

    Unsere Goldene Regel lautet: 

    Jede Schülerin und jeder Schüler sowie jede Lehrkraft haben das Recht auf einen störungsfreien Unterricht und die Pflicht, diesen gut zu gestalten. Dieses Recht und diese Pflicht müssen von allen gewahrt, respektiert und erfüllt werden.

    An unserer Schule haben wir Kinder und Erwachsene aus über 30 Nationen – diese Vielfalt an Sprachen und kulturellen Werten erleben wir als einen Gewinn. Um uns miteinander verständigen zu können, sprechen wir an unserer Schule alle eine gemeinsame Sprache: Deutsch. Um Sprachbarrieren zu vermeiden, laden wir auf Wunsch eine Dolmetscherin oder einen Dolmetscher zu Gesprächen ein.

    Jede und jeder hat bei uns die Chance, Kompetenzen und Erfahrungen konstruktiv einzubringen und somit das Leben an unserer Schule mitzugestalten. Wir alle sind für die Bildungs- und Erziehungsprozesse verantwortlich.

    So ist es die Aufgabe der Kinder, pünktlich und aktiv am Unterricht teilzunehmen und die damit verbundenen Aufgaben zu erfüllen (z. B. Hausaufgaben, Arbeitsmaterialien, ausgeschlafen und damit aufnahmefähig zu sein). Falls Handys in die Schule mitgebracht werden, sind sie ausgeschaltet oder mindestens lautlos. Sobald ein Handy zu hören ist (mit Klingelton oder Vibration) oder von Schülerinnen und Schülern auf dem Schulgelände, auf den Toiletten oder auf dem Pausenhof benutzt wird, wird es eingezogen und muss von den Erziehungsberechtigten im Sekretariat oder bei einer Pädagogin oder einem Pädagogen abgeholt werden.

    Die Aufgabe der Eltern ist es, ihre Kinder zu unterstützen und über die schulischen Belange ihres Kindes informiert zu sein. Dazu gehört bspw., dass die Kinder mit einer gesunden und ausreichenden Pausenverpflegung, mit allen notwendigen Materialien und Schulsachen ausgestattet sind und pünktlich zur Schule kommen. Auch tragen die Eltern Sorge für einen verantwortungsbewussten Umgang mit Medien. Dazu gehört, dass die Kinder zeitlich begrenzten und altersgemäßen Zugang zu elektronischen Geräten haben. Um einen guten Austausch zwischen Elternhaus und Schule zu gewährleisten, ist es unbedingt notwendig, dass täglich die Postmappe von den Eltern eingesehen und Briefe der Pädagog*innen beantwortet werden. 

    Im Krankheitsfall ist es die Aufgabe der Eltern, die Schule davon am ersten Tag des Fernbleibens mündlich und spätestens am dritten Tag auch schriftlich in Kenntnis zu setzen (AV Schulpflicht, S.6).  Entschuldigungen werden bis zu drei Tagen nach dem ersten Tag in der Schule (nach der Krankheit) angenommen. Danach gilt Ihr Kind als unentschuldigt. Bei fünf unentschuldigten Fehltagen (müssen nicht aufeinander folgen), ist die Schule verpflichtet, eine Schulversäumnisanzeige zu stellen. Bei mehreren Schulversäumnisanzeigen kann es zu Geldstrafen kommen. Wenn Ihr Kind länger als eine Woche krank ist, bitten wir um ein Attest von einem Arzt.

    Schülerinnen und Schüler können auf vorherigen Antrag ihrer Erziehungsberechtigten aus einem wichtigen Grund (u. a. Arzttermine, notwendige Reisen, Todesfälle usw.) beurlaubt werden. Über die Beurlaubung bis zu drei Unterrichtstagen entscheidet in der Regel die klassenleitende Person. Über Beurlaubungen für mehr als drei Unterrichtstage entscheidet die Schulleitung nach Stellungnahme der Klassenlehrkraft. Beurlaubungen, die in Verbindung mit Ferienzeiten stehen, können laut Ausführungsvorschriften nicht genehmigt werden.

    Zusätzlich freuen wir uns über ein Engagement der Eltern als Elternvertreterinnen und Elternvertreter in der GEV und als Mitgestaltende von schulischen Veranstaltungen (z. B. Einschulung, Schulfest, Abschlussfest, Unterstützung als Lesemütter und Leseväter sowie Begleitung bei Ausflügen).

    Die Aufgabe der Pädagoginnen und Pädagogen unserer Schule ist es, Bildungsanlässe zu schaffen und zu gestalten, um den Bildungs- und Erziehungsauftrag umzusetzen. Es ist uns wichtig, in unserer Schule eine Lernatmosphäre zu schaffen, in der sich Kinder und Erwachsene ernst genommen und angenommen fühlen, Unterstützung erfahren und ihre Individualität entfalten können.

    Dabei gilt für alle Beteiligten der Grundsatz: „Ich habe Achtung vor dem Anderen“, vor dessen Bedürfnissen, Gefühlen und Grenzen. Um dies zu gewährleisten haben wir eine Schulordnung entwickelt, die für alle einsehbar ist und nicht nur die gültigen Regeln aufzeigt, sondern auch die Konsequenzen, die bei Regelverletzungen greifen. Grundsätzlich haben wir uns an unserer Schule auf Folgendes geeinigt:

    • Wir sind eine freundliche Schule und sorgen dafür, dass es allen bei uns gefällt!

       

    • Alle Schüler*innen, Eltern und Mitarbeiter*innen der Schule kennen und akzeptieren unser Erziehungskonzept und die Regeln unserer Schule!

    • Alle Schüler*innen, Eltern und Lehrer*innen unterschreiben die Erziehungsvereinbarung, die von den Schüler*innen und Pädagog*innen erarbeitet und beschlossen wurde und halten sich daran!

    • Alle wenden die STOPP-Regel an!

    • Wir klären Streit mit Worten! Dabei unterstützen uns besonders die Konfliktlotsinnen und Konfliktlotsen und die Schulstation (schriftliche Entschuldigung, Wiedergutmachung).

    • Wir wollen und dulden keine Form von Mobbing an unserer Schule! Bei Verdacht, Vorwürfen oder Vorfällen von Mobbing bzw. Cybermobbing sind die Klassenlehrkraft, die Schulstation und ggf. die Erzieherin oder der Erzieher und die Schulleitung bzw. andere involvierte Personen zu informieren, damit gemeinsam, zeitnah und konsequent gegen das Mobben vorgegangen werden kann.

    • Wir sind eine sichere Schule! (elektronische Geräte, feuerfeste Gegenstände - Silvesterknaller, Feuerzeuge etc., Waffen und gefährliche Gegenstände jeglicher Art sind verboten). 

    • Wir sind eine Gesunde Schule! (daher sind asiatische Tütensuppen - Yum Yum Nudeln, Cola und Suchtmittel jeglicher Art verboten)

    • Wir nehmen an AGs, für die wir uns entschieden haben, mindestens ein Schuljahr regelmäßig teil!

     

    Unsere Schulordnung

    In unserer Schulordnung haben wir gemeinsam die Regeln für unseren Schulalltag festgelegt, die für alle Beteiligten verbindlich sind. Zu jeder Regel haben wir Konsequenzen formuliert, die bei dem jeweiligen Regelverstoß greifen. Grundsätzlich gilt:

    Hält sich ein Kind nicht an die vereinbarten Regeln, so wird es von einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter der Schule daran erinnert, indem auf die Regel verwiesen und diese ggf. nochmals erklärt wird. Verstößt ein Kind gegen die vereinbarten Regeln, so werden die aufgeführten Konsequenzen wirksam.

    1. Schulhofregeln

     

    Das Schulgelände ist ab 7:30 Uhr beaufsichtigt und darf vorher nur in Ausnahmefällen betreten werden (EFöB). Schülerinnen und Schüler dürfen sich erst ab 8:00 Uhr auf dem Flur vor dem Klassenraum aufhalten. Bei späterem Unterrichtsbeginn darf das Schulgelände frühestens 10 Minuten vorher betreten werden.

    1.1 Nach Betreten des Schulhofs gelten folgende Regeln:

     

    • Wir bleiben auf dem Schulhof!

    Konsequenz: Der Pausenraum wird eingeschränkt und die Kinder bleiben in sichtbarer Nähe der Lehrerin.

    • Wenn wir die Schule in der Unterrichtszeit betreten haben, bleiben wir bis zum Schulschluss auf dem Gelände der Schule! (z. B. Unterrichtsausfall, vor Ausflügen, oder wenn etwas vergessen wurde – Sportzeug, Verpflegung) 

     

    • Wir verlassen direkt nach Schul- oder Hortschluss das Schulgebäude und den Hof!

     

    Konsequenz: Stufe II oder Stufe III, Schutz der Kinder – Versicherungsfragen etc. 

     

    1.2 In den Hofpausen gehen wir grundsätzlich auf den Schulhof und befolgen die Anweisungen des Schülerdienstes.

     

    Konsequenz: Stufe I bis Stufe II

    1.3 Wir sind nett und reden höflich miteinander. Wir vermeiden Konflikte und Gewalt und klären alles mit Worten. 

    Konsequenz: Erinnern an die Stopp-Regel und evtl. Mediationsgespräche mit Konfliktlotsinnen und Konfliktlotsen und/oder in der Schulstation, Morgenkreis, Soziales Lernen, Klassenrat. Stufe I bis Stufe II, bei Gewaltvorfällen bis Stufe III.

    1.4 Zum Ballspielen benutzen wir in den großen Pausen nur Softbälle. Bei nassem Schulhof lassen wir den Ball im Klassenraum. Wir tragen den Ball beim Laufen durch das Schulhaus.

    Konsequenz: Ball abnehmen

    1.5 Beim Ertönen des Gongs hören wir mit dem Spielen auf und gehen sofort in unsere Klassen! 

    Konsequenz: Falls die Schüler das Zeichen nicht befolgen – Stufe I. Der Ball oder anderes Spielzeug werden abgenommen.

    1.6 Auf der Rutsche rutschen wir nur einzeln, vorwärts und auf dem Hosenboden sitzend.

    Konsequenz: Rutschverbot

    1.7 Auf dem Schulhof sind generell Roller, Skateboards und Fahrräder etc. verboten. 

    Konsequenz: Personen ansprechen, Fahrräder vor Schule anschließen (Letteplatz), ansonsten werden diese Dinge abgenommen und sind nach dem Unterricht abzuholen. Bei mehrmaligem Verstoß – Stufe II bis Stufe III.

    1.8 Die Regenpausen verbringen wir im Klassenraum. Wünschenswert wäre, wenn alle sich leise unterhalten und sich leise beschäftigen (ein Spiel spielen, malen, lesen, leise basteln).

    Konsequenz: Stufe I

    1.9 Müll gehört in die Mülltonnen.

    Konsequenz: Stufe I

    1.10 Wir verlassen den Schulhof sauber und gehen sorgsam mit allen Geräten auf dem Schulhof um.

    Konsequenz: Stufe I

    2 Gebäuderegeln

    2.1 Während der Regenpause spielen wir leise und bewegen uns ruhig durch den Klassenraum.

    Konsequenz: Stufe I

    2.2 Im Gebäude gehen wir so, dass wir keinen stören – langsam und leise.

    Konsequenz: Schülerin oder Schüler ansprechen, Weg zurückgehen – Stufe I

    2.3 Dreck und Sand unter den Schuhen treten wir ab, bevor wir in die Schule gehen.

    Konsequenz: Dreck wegfegen.

    2.4 Die Toiletten werden nach der Benutzung sauber hinterlassen.

    Konsequenz: Gespräch mit dem Hausmeister/ den Putzdiensten – Stufe I bis Stufe II

     

    3 Klassenregeln

    3.1 Jede Schülerin und jeder Schüler hat das Recht auf einen guten Unterricht und die Pflicht, diesen störungsfrei zu ermöglichen.

    Dafür komme ich pünktlich zum Unterricht (Unterrichtsbeginn 8.10 Uhr)

    • Ich höre zu, wenn andere sprechen.

     

    • Ich warte, bis ich aufgerufen werde.

    • Ich achte das Eigentum anderer.

    • Ich spreche höflich.

    • Ich gehe rücksichtsvoll mit anderen um. Ich befolge die Anweisungen der Pädagog*innen.

    • Ich passe im Unterricht auf und beteilige mich.

    • Ich beachte die STOPP-Regel.

    Hält ein Schüler sich nicht an die Klassenregeln, greifen die Konsequenzen Stufe I bis Stufe III. 

    3.2 Schulbücher und andere Materialien müssen über längere Zeit von unterschiedlichen Kindern benutzt werden. Jedes Kind hat die Pflicht, sorgfältig mit geliehenen Schulbüchern umzugehen. 

    Konsequenz: Bei leichtfertiger Beschädigung oder bei Verlust von Büchern sind diese zu ersetzen oder z.T. zu bezahlen. Bei mutwilliger Beschädigung der Bücher – Stufe II

     

    3.3 Hausaufgaben

    Die Lehrer sprechen mit den Schülern über die Hausaufgabenpraxis und das Verfahren bei vergessenen Hausaufgaben. 

    • Die Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 und 2 sollen nicht länger als 30 Minuten an den Hausaufgaben arbeiten.

    • Die Schülerinnen und Schüler der Klassen 3 und 4 sollen nicht länger als 45 Minuten an den Hausaufgaben arbeiten.

    • Die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 und 6 sollen nicht länger als 60 Minuten an den Hausaufgaben arbeiten.

     

    Spätestens ab dem 4. Schuljahr werden die Hausaufgaben ins dafür angelegte Hausaufgabenheft notiert. Dem Stellen, Verstehen und Notieren der Hausaufgaben wird genug Zeit eingeräumt.

    Werden die Hausaufgaben wiederholt „vergessen“, wird Kontakt zu den Eltern/ bzw. Betreuungskräften aufgenommen, damit nach Lösungen gesucht werden kann. 

    Nicht erledigte Hausaufgaben werden nachgeholt und ziehen lehrerspezifische Konsequenzen nach sich.

     

    4 Sportregeln 

    4.1 Es muss Sportkleidung getragen werden.

    Konsequenz: Aussetzen des Sportunterrichts. Bei mehrfachem Vergessen der Sportkleidung Stufe II 

     

    4.2 Lange Haare müssen zusammengebunden werden. Ringe, Ketten, Uhren, Armbänder, Ohrschmuck und desgleichen sind häufig Ursache für Verletzungen. Daher ist das Tragen von Schmuck im Sportunterricht untersagt, bzw. müssen Ohrringe abgeklebt werden. Das Tragen von Sportbrillen, insbesondere im Bereich der Spielerziehung, wird empfohlen.

     

    Konsequenz: Aussetzen des Sportunterrichts. Bei mehrfachem Vergessen der Sportkleidung Stufe II 

     

    4.3 Die Schülerinnen und Schüler bringen an den Tagen, an denen Sportunterricht/Schwimmen auf dem Stundenplan steht, ihr Sportzeug/Schwimmzeug mit in die Schule und nehmen es am Ende des Schultages wieder mit nach Hause.

    Konsequenz: Bei mehrfachem Vergessen – Stufe II

    5 Ausflugsregeln

    Während der Ausflüge bedarf es einer besonderen Achtsamkeit, damit alle Beteiligten gesund und sicher ihr Ziel erreichen. Ausflüge sind häufige Wünsche der Schülerinnen und Schüler, jedoch auch eine Herausforderung für die Pädagoginnen und Pädagogen, die die Risiken kennen und um die Verantwortung einer solchen Unternehmung wissen.

    5.1 Ausflüge sind Schulveranstaltungen. Daher gelten dort auch die Klassenregeln. 

    Konsequenz: Bei der Pädagog*in laufen und/oder sitzen – Stufe I bis Stufe III

    5.2 Auf den Wegen und in öffentlichen Verkehrsmitteln usw. gehen wir freundlich, höflich und respektvoll mit anderen Menschen um.

    Konsequenz: sich entschuldigen – Stufe I bis Stufe II

    5.3 Beim Benutzen von öffentlichen Verkehrsmitteln muss besonders z. B. beim Ein- und Aussteigen, Schließen und Öffnen der Türen usw. auf Ordnung geachtet werden. Wenn Sitzplätze verfügbar sind, wird sich hingesetzt.

    Konsequenz: Bei der Pädagog*in sitzen – Stufe I bis Stufe III

     

     

     

    Vereinbarung zu unserem Erziehungskonzept

     

    Name des Kindes: __________________________________________Klasse:__________

    Name des/der Erziehungsberechtigten:_________________________________________

    Unsere Goldene Regel lautet: 

    Jede Schülerin und jeder Schüler sowie jede Lehrkraft haben das Recht auf einen störungsfreien Unterricht und die Pflicht, diesen gut zu gestalten. Dieses Recht und diese Pflicht müssen von allen gewahrt, respektiert und erfüllt werden.

    Grundsätzlich haben wir uns an unserer Schule auf Folgendes geeinigt: 

    • Wir sind eine freundliche Schule und sorgen dafür, dass es allen bei uns gefällt!

       

    • Alle Schüler*innen, Eltern und Mitarbeiter*innen der Schule kennen und akzeptieren unser Erziehungskonzept und die Regeln unserer Schule!

    • Alle Schüler*innen, Eltern und Lehrer*innen unterschreiben die Erziehungsvereinbarung, die von den Schüler*innen und Pädagog*innen erarbeitet und beschlossen wurde und halten sich daran!

    • Alle wenden die STOPP-Regel an!

    • Wir klären Streit mit Worten!

    • Wir wollen und dulden keine Form von Mobbing an unserer Schule! 

    • Wir sind eine sichere Schule! 

    • Wir sind eine Gesunde Schule! 

    • Wir nehmen an AGs, für die wir uns entschieden haben, mindestens ein Schuljahr regelmäßig teil.

    Ich habe die Schulregeln (z. B. Schulhofregeln,  Gebäuderegeln, Klassenregeln, Sportregeln und Ausflugsregeln) gelesen, verstanden und werde mich an diese halten. Mir ist bekannt, dass ich bei Regelverstößen mit Konsequenzen zu rechnen habe. 

     

     

     

     

     

     

    Konsequenzenkatalog unserer Schule

    generell:  1. Regelverstoß = Ermahnung    2. Regelverstoß = Klassentadel (zeitlich begrenzt) 

    Konsequenzen beim 3. RegelverstoßBeispiele

    Stufe I - Säuberungstätigkeiten

     

    • Hofdienst, Hof säubern, Hof fegen

    • Toiletten säubern (bei Eigenverschuldung)

    • Klassenraum reinigen

    • Tafel putzen

    • Schulflure putzen

    • Müll einsammeln und Papierkörbe ausleeren

    • Tische und Stühle putzen

    • In der Küche helfen 

    • Sporthalle aufräumen

    Stufe I - Lernaufgaben

     

    • Arbeitsblätter

    • Schulordnung abschreiben

    • STOPP-Regel abschreiben

    • STOPP-Regel üben (evtl. bei den Konfliktlotsinnen und Konfliktlotsen)

    • Klassenregel abschreiben

    • Referat über unsere Regeln halten

    • Nachsitzen bzw. früher zum Unterricht kommen und zusätzliche Aufgaben erfüllen

    • Extra-Hausaufgabe

    • Bei Anwendung eines Ausdruckes, diesen vor der Klasse erklären oder 10 Sätze darüber schreiben, warum dieser Ausdruck verletzend ist und wie man sich fühlt, wenn man damit beleidigt wird.

    Stufe I - Wiedergutmachung
    • Kuchen mitbringen

    • Andere Schüler unterstützen

    • Entschuldigung schreiben

    • dem anderen eine Freude machen

    • Lehrern, Hausmeister, Sekretärin, EFöB  helfen – Assistenz

    Klärung und Reflektion der Situation

    Zusätzlich und bei Bedarf

    • Situation aufschreiben, reflektieren

    • Reflexion Eltern und Schulleitung vorlegen

    • Gespräch mit Schulstation und/oder Schulleitung

    • Konfliktklärung bei den Konfliktlotsinnen und Konfliktlotsen

    •  

    Stufe II – Erziehungsmaßnahmen

     

    Im Anschluss daran erfolgt ein Austausch mit den jeweiligen Pädagoginnen und Pädagogen (Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter).

     

     

    • Eintrag ins „Muttiheft“ bzw. Hausaufgabenheft

    • Eltern anrufen und das Kind abholen lassen

    • Brief an die Eltern 

    • Hofpausenverbot

    • Verbot vor der Tür zu arbeiten

    • Umgesetzt werden

    • Spielverbot z. B. Fußballverbot auf dem Hof

    • Tadel

    • Gespräch mit der Schulleitung

    • Auszeit z. B. 5 Minuten auf der „weißen Bank“, mit Überlegung „Was war falsch“

    • Striche an die Tafel, „Stein“ weniger,  kein Tageslob

    • 5 Runden extra auf dem Hof rennen oder beim Sport

    • eine Stunde in eine andere Klasse

    • Ausschluss von Belohnungsaktionen z. B. Letteplatz

    • Androhung eines schriftlichen Verweis

    • (1) schriftlicher Verweis

    • (2) Ausschluss von einzelnen Schulveranstaltungen bis hin zu 10 Tagen (Suspendierung) z. B. Ausflug, Klassenfahrten

    • (3) Umsetzung in die Parallelklasse

    • (4) Schulwechsel

    Stufe III - Ordnungsmaßnahmen

     

    Erfolgen nur in Absprache mit der Klassenlehrkraft usw. – Schulrecht beachten!